Wald-Klimastandard
Version 1.0(1.0.04)
Das Projekt wird in einem Anwendungsbereich umgesetzt, der vom Wald-Klimastandard abgedeckt wird.
Deutschland
Das Projekt liegt im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Das Projekt wird in einem Anwendungsbereich umgesetzt, der vom Wald-Klimastandard abgedeckt wird.
Das Projekt liegt im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Version 1.0
Projekte sind mit der nationalen Gesetzgebung konform und erfüllen alle Eignungskriterien des gewählten Standards.
Hintergrund des Prinzips
Um die nationale Legitimität zertifizierter Ökosystemleistungen sicherzustellen, ist die Konformität mit der nationalen Gesetzgebung die Grundlage für alle Anforderungen, die durch die Standards definiert sind.
Die Eignungskriterien stellen eine Reihe von Kriterien dar, die Projekte erfüllen müssen, um für die Zertifizierung qualifiziert zu sein.
Sie legen den allgemeinen Rahmen für Projekte fest, innerhalb dessen sie sich zertifizieren lassen können und ihre Ökosystemleistungen generieren können.
Das Projekt wird in einem Anwendungsbereich umgesetzt, der vom Wald-Klimastandard abgedeckt wird.
Das Projekt liegt im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Der Waldbesitzer ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die für die Projektumsetzung relevante Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen einhält.
Der Waldbesitzer ist eine amtlich registrierte natürliche Person oder eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts.
Der Waldbesitzer ist Eigentümer der Projektfläche.
Der Waldbesitzer hält die für die Projektumsetzung relevanten Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen ein.
Die Prüfung des Indikators bezieht sich auf den Waldbesitzer und nicht auf andere Projektteilnehmer.
Der Waldbesitzer bestätigt, dass er über sämtliche erforderlichen Genehmigungen verfügt, um das Projekt umzusetzen.
Der Waldbesitzer sichert zu, alle von eva geforderten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln.
Der Waldbesitzer hat die AGBs und die Anforderungen des Wald-Klimastandards gelesen und stimmt ihnen zu.
Die zeitlichen Aspekte des Projekts sowie die Anrechenbarkeit der Ökosystemleistung sind klar definiert.
Die Projektlaufzeit erstreckt sich über alle Anrechnungszeiträume (engl. Crediting Period) der Flächen, die einem Projekt zugeordnet sind.
Jede Fläche verfügt dabei über einen individuellen Anrechnungszeitraum, der vom Waldbesitzer festgelegt wird und durch die gewählte Methode möglicherweise begrenzt ist.
Der Anrechnungszeitraum beginnt mit der Umsetzung der ersten Projektaktivitäten.
Die Projektlaufzeit
Projektlaufzeit = Zeitraum aller Anrechnungszeiträume eines Projekts.
Der Anrechnungszeitraum wird einheitlich für alle Teilflächen einer Erstzertifizierung festgelegt.
Der Start des Anrechnungszeitraums entspricht dem 'Beginn der Projektaktivitäten', frühestens dem Aufnahmezeitpunkt der letzten Forstinventur.
Um die Aktualität der Datengrundlage für die Berechnung der Klimaleistung zu gewährleisten, darf die Forstinventur maximal 3 Jahre alt sein.
Im Verlauf der Zeit können einem Projekt durch weitere Erstzertifizierungen zusätzliche Flächen hinzugefügt werden. Diese neuen Flächen können sich hinsichtlich ihres Startzeitpunkts und Dauer des Anrechnungszeitraums von den bestehenden Flächen unterscheiden.
Der Anrechnungszeitraum startet mit dem 'Beginn der Projektaktivitäten' auf den Teilflächen.
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Wenn Projektaktivitäten auf verschiedenen Teilflächen zeitlich mehr als 12 Monate voneinander entfernt liegen, jedoch gemeinsam in eine Erstzertifizierung eingebracht werden, startet der Anrechnungszeitraum mit dem 'Beginn der Projektaktivitäten' auf der letzten Teilfläche.
Diese Vorgehensweise ist erforderlich, um sicherzustellen, dass der Anrechnungszeitraum einheitlich für alle Teilflächen einer Erstzertifizierung festgelegt werden kann, ohne dabei die Klimawirkung des Projekts überzubewerten.
Im Verlauf der Zeit können einem Projekt durch weitere Erstzertifizierungen zusätzliche Flächen hinzugefügt werden.
Diese zusätzlichen Flächen unterscheiden sich hinsichtlich ihres Startzeitpunkts und ggf. auch Dauer von den bestehenden Flächen und erhalten andere Anrechnungszeiträume.
| Methode | Anrechnungszeitraum |
| 01 Wald-Wiederaufbau | 20-30 Jahre Die Länge des Anrechnungszeitraums ist entsprechend den Interessen des Waldbesitzers innerhalb des zeitlichen Rahmens des Indikators frei wählbar (20, 25 oder 30 Jahre). |
| 02 Waldumbau | 30 Jahre |
Ein Anrechnungszeitraum kann nach Ablauf unter der Voraussetzung einer erneuten Additionalitäts-Prüfung (3.) erneuert werden.
Sofern der 'Beginn von Projektaktivitäten' auf einer Teilfläche mehr als 3 Jahre vor der Erstzertifizierung zurückliegt, begründet der Waldbesitzer plausibel, dass die Projektaktivitäten von Beginn an als 'Projekt zur Vermarktung von Ökosystemleistungen' geplant waren.
Hinweis bis 30. September 2024: Sofern der 'Beginn von Projektaktivitäten' von Teilflächen vor dem 30. September 2021 liegt, ist ein entsprechender Nachweis (siehe Indikator) zu erbringen. Das Datum "30. September 2021" kennzeichnet die erste offizielle Ankündigung der Entwicklung des Wald-Klimastandards.
Kann eine Fläche, auf der eine Pflanzung in jungen Jahren durch Dürre (Kalamität) ausgefallen ist, als Projekt unter dem Standard registriert werden?
Und wenn ‘ja’, wie sind dann die überlebenden Pflanzen der ersten Bestandesbegründung auf der Zertifizierungsplattform zu deklarieren?
Der Standard erlaubt die Zertifizierung von Flächen, bei denen bereits ein erster Versuch der Bestandesbegründung fehlgeschlagen ist.
Neben den regulären Anforderungen sind folgende Aspekte zu beachten:
Flächen, bei denen mehr als ein Versuch der Bestandesbegründung fehlgeschlagen ist, können nicht zertifiziert werden.
Projekte werden professionell und transparent umgesetzt, unter Berücksichtigung der Langfristigkeit der Projektzeiträume.
Hintergrund des Prinzips
Waldprojekte haben im Vergleich zu anderen Projekttypen oft eine höhere Komplexität und längere Projektdauer, was entsprechend hohe Anforderungen an die Umsetzer stellt. Professionelles Management kann viele Risiken mindern, denen ein Projekt ausgesetzt ist.
Transparenz hilft dabei, Interessengruppen schon bei Beginn der Projektimplementierung einzubeziehen und soziale Akzeptanz zu schaffen. Eine integrative Einbettung in den sozialen Kontext ist essenziell für die Langfristigkeit und Akzeptanz dieser Art von Projekten.
Das Projekt verfügt über eine Prozesssteuerung mit klar definierten Zuständigkeiten und Abläufen.
Interne Prozesse sowie Prozesse mit den Projektteilnehmern sind klar strukturiert und werden eingehalten.
Klarstellung
Der Indikator bezieht sich auf die Umsetzung des Projekts und nicht auf generelle Prozesse einer Organisation.
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Für die Projektumsetzung können vom Waldbesitzer externe Dienstleister und Projektberater beauftragt werden. Hierfür steht folgende Vertragsvorlage zur Verfügung:
| Vertragsvorlage Projektberatervertrag zwischen Waldbesitzer und Projektberater |
Die Projektumsetzung findet durch ausgebildetes Personal und mit Qualitätsprodukten statt.
Das für die Projektumsetzung verantwortliche Personal verfügt über ausreichendes Fachwissen, Erfahrungen und ausreichende Kompetenzen, um die zugewiesenen Aufgaben erfolgreich umzusetzen.
Indikator erfüllt durch Anforderungen von PEFC/FSC
Die folgenden Anforderungen bei PEFC und FSC sind Grundlage der Erfüllung dieses Indikators:
PEFC (Version: 04-01-01)
6.1 Für den Fall, dass eigenes Personal beschäftigt wird, wird ein den betrieblichen Verhältnissen angepasster Bestand von forstwirtschaftlich ausgebildetem Fachpersonal erhalten oder
geschaffen. Als Fachpersonal gelten Arbeitskräfte, die eine der Tätigkeit entsprechende Ausbildung abgeschlossen haben oder über mehrjährige Berufserfahrung verfügen.
2.3 Der Forstbetrieb setzt Maßnahmen um, die die Beschäftigten vor berufsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsrisiken schützen. Diese Maßnahmen stehen im Verhältnis zu Umfang, Intensität und Risiko der Waldbewirtschaftung und entsprechen mindestens den Empfehlungen des ILO Leitfadens für Gesundheits- und Arbeitsschutz in der Forstarbeit.
2.5 Der Forstbetrieb weist nach, dass die Beschäftigten aufgabenspezifische Weiterbildungen erhalten und er sie anleitet, um das Management mit sämtlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen sicher und effektiv umsetzen zu können
Die für die Projektumsetzung verwendeten Produkte (Werkzeuge, Pflanzen, Maschinen usw.) und Dienstleistungen (Pflanzung/Aussaat, Pflege usw.) entsprechen den gängigen Qualitätsstandards der Branche.
Indikator erfüllt durch Anforderungen von PEFC/FSC
Die folgenden Anforderungen bei PEFC und FSC sind Grundlage der Erfüllung dieses Indikators:
PEFC (Version: 04-01-01)
6.3 Im Forstbetrieb eingesetzte forstwirtschaftliche Dienstleistungs-, Lohnunternehmer und gewerbliche Selbstwerber verfügen über die für die Tätigkeit erforderliche Qualifikation.
6.4 In der Waldarbeit werden nur solche Dienstleistungs-, Lohnunternehmer und gewerbliche Selbstwerber eingesetzt, die ein von PEFC Deutschland anerkanntes Zertifikat besitzen.
10. Umsetzung von Bewirtschaftungsmaßnahmen: Die Auswahl und Umsetzung von Bewirtschaftungsmaßnahmen, die durch oder für den Forstbetrieb im Wald ausgeführt werden, müssen den wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zielen des Forstbetriebes entsprechen und mit sämtlichen Prinzipien und Kriterien des FSC konform sein.
Können im Projekt Wildlingsverpflanzungen genutzt werden?
Ja. Wildlingsverpflanzungen aus benachbarten Beständen können genutzt werden, unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Der Waldbesitzer stellt Projektinformationen so zeitnah und direkt wie möglich der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Alle Projektinformationen werden über die eva Online-Plattform veröffentlicht.
Ausnahmen gelten für finanzielle, rechtliche und personenbezogene Projektinformationen. In solchen Fällen hat der Waldbesitzer die Möglichkeit, diese als 'sensibel' zu kennzeichnen, wodurch sie nicht veröffentlicht werden. Die Sensibilität ist gegenüber dem Zertifizierer zu begründen.
Die Sensibilität wird durch den Zertifizierer beurteilt und orientiert sich am Ziel der größtmöglichen Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.
Das Kennzeichnen findet auf der eva Online-Plattform statt.
Sind Dokumente einer Forsteinrichtung als sensibel zu bewerten oder nicht?
Informationen gelten als sensibel, wenn sie Rückschlüsse auf die finanzielle Lage einer Person oder Organisation zulassen.
Forsteinrichtungen führen typischerweise Erntemengen auf, die als Grundlage von Einnahmen dienen und somit potenziell Rückschlüsse auf die finanzielle Situation ermöglichen. Daher können Forsteinrichtungen als 'sensibel' eingestuft werden.
Im Zeitraum der Projektlaufzeit veröffentlicht der Waldbesitzer regelmäßig, mindestens einmal jährlich, Neuigkeiten zum Projektverlauf.
Die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen werden voraussichtlich bis Mitte/Ende 2024 auf der eva Online-Plattform geschaffen. Bis dahin ist dieser Indikator nicht für eine Zertifizierung relevant.
Ökosystemleistungen entstehen zusätzlich zum Referenzszenario, und durch sie generierte Einnahmen tragen entscheidend zur Projektumsetzung bei.
Hintergrund des Prinzips
Additionalität stellt sicher, dass ein Projekt einen zusätzlichen positiven Beitrag leistet. Das bedeutet, dass die Ökosystemleistungen über staatliche Vorgaben hinaus entstehen, zusätzliche finanzielle Einnahmen aus der Vermarktung der Ökosystemleistungen erfordern und im Vergleich zum Referenzszenario (Baseline) eine zusätzliche Wirkung erzielen.
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Weiterführende Informationen zur Additionalität sind in folgender Grundlagenstudie zu finden:
| Additionalität von Klimazertifikaten aus Wiederaufforstungen auf Kalamitätenflächen in Deutschland |
Für jede Kategorie von Ökosystemleistungen (Klimaschutz, Biodiversität, Wasserschutz, Bodenschutz, etc.) ist ein separater Nachweis der gesetzlichen Additionalität erforderlich.
Die gesetzliche Additionalität ist erfüllt, wenn das Projekt in einem Land stattfindet, das zwar größtmögliche Ambitionen hat zu den Zielen der Vereinten Nationen für eine bestimmte Ökosystemleistung beizutragen, aber mit seinen aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und staatlichen Förderungen voraussichtlich nicht in der Lage ist, diese Beitragsziele zu erreichen.
Die Informationsgrundlagen für den Nachweis wird durch eva überwacht und auf Basis neuester Informationen angepasst.
Für die Methoden '01 Wald-Wiederaufbau' und '02 Waldumbau' gilt aktuell folgende Informationsgrundlage:
| Gesetzliche Additionalität - Aus welchen Gründen der WKS das Kriterium der gesetzlichen Additionalität bei den Methoden ‘01 Wald-Wiederaufbau’ und ‘02 Waldumbau’ in Deutschland als erfüllt sieht |
Sofern Ihnen neuere Informationen (als die im Infosheet genannten) bekannt sind, bitten wir Sie, diese eva zu melden.
Die Einnahmen aus der Vermarktung von Ökosystemleistungen tragen entscheidend zur Finanzierung der Projektumsetzung bei.
Die finanzielle Additionalität ist gegeben, wenn im Anrechnungszeitraum
Option 1: Wirtschaftlichkeit
Option 2: Wirtschaftlichkeits-Vergleich
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Dem Waldbesitzer wird empfohlen, die Dokumente zur finanziellen Additionalität öffentlich zugänglich zu machen, inbesondere wenn
Allgemeine Klarstellungen
Die Annahmen für die Berechnungen sind auf Basis des Zeitpunkts des Einreichens der Projektinformationen zu treffen.
Der Begriff 'Fläche' bezieht sich hierbei auf die Teilflächen einer Zertifizierung.
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Begriff 'Aufwand'
Der Aufwand umfasst neben den monetären auch nicht-monetäre Kosten, wie bspw. Eigenleistungen. Die dafür angesetzten Kosten sind plausibel abzuschätzen.
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Option 1: Wirtschaftlichkeit
Bei 'Option 1: Wirtschaftlichkeit' sind nur 'Einnahmen' und 'Aufwand' in die Berechnung einzubeziehen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projekts und seiner Produkte stehen und nicht auf 'Einnahmen', die die Flächen auch ohne die Umsetzung der Projektaktivitäten erzielen würden.
Bspw. werden hier Einnahmen aus Jadgpacht nicht als 'Einnahmen' gewertet, da diese auch ohne die Umsetzung der Projektaktivitäten erzielt werden.
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Option 2: Wirtschaftlichkeits-Vergleich
Bei der 'Option 2: Wirtschaftlichkeits-Vergleich' enspricht die finanzielle Analyse des Referenzszenarios dem unter der jeweiligen Methode definierten Referenzszenario (6.4.).
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Beide Optionen
Bei beiden Optionen sind Förderungen, Spenden und Sponsoring in einem erkennbaren Zusammenhang mit der Projektumstzung stehen als 'Einnahmen' in die Berechung einbezogen.
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Methode '01 Wald-Wiederaufbau'
Einnahmen und Aufwände aus der Flächenräumung werden im Projekt- und Referenzszenario als gleichwertig betrachtet und sind daher nicht bei der Berechnung zu berücksichtigen.
Sind Erträge aus wirtschaftlich genutzten Restbeständen bei der finanziellen Additionalität bzw. Finanzanalyse zu berücksichtigen?
Erträge und Aufwände aus wirtschaftlich genutzten Restbeständen sind bei der finanziellen Additionalität nicht zu berücksichtigen.
Es wird davon ausgegangen, dass wirtschaftlich nutzbares Holz aus Restbeständen im Referenz- und Projektszenario gleichermaßen genutzt wird, sodass die Ertragslage identisch ist und dieser Aspekt damit nicht zur finanziellen Additionalität beiträgt.
Wie sollten potenzielle Einnahmen aus Ökopunkten in die finanzielle Additionalität einbezogen werden?
Potenzielle Einnahmen durch Ökopunkte sind unter folgenden Voraussetzungen zu berücksichtigen (kumulativ; siehe auch Entscheidungsschema zur Anrechenbarkeit von Ökopunkten):
Hinweis zu Pt. 4:
Als vermarktbar gelten Ökopunkte aus Sicht des WKS dann, wenn der Waldeigentümer mit bereits verkauften Ökopunkten aus vergleichbaren Flächen auf Erfahrungswerte zurückgreifen kann. Sofern die übrigen Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit erfüllt sind, sind für die Finanzanalyse die entsprechenden Erfahrungswerte zu verwenden.
Hintergrund: Generell kann der WKS eine Vermarktbarkeit von Ökopunkten erst dann unterstellen, wenn belastbare Informationen zur Mengen- und Preisschätzung verfügbar sind. Über die Waldeigentumsgrenze hinaus ist die Datenlage hierfür aktuell unzureichend, sodass Ökopunkte erst unter den genannten Voraussetzungen als substanzielles Co-Finanzierungsmittel für WKS-Projekte berücksichtigt werden können.
Hinweis zu Pt. 6:
Sofern eine vergleichbare Menge an Ökopunkten auch ohne das Wald-Klimaprojekt erzielbar ist, kürzen sich bei Nachweis nach Option 2 die Einnahmen im Projekt- und Referenzszenario raus, sodass von der Berücksichtigung von Ökopunkten abgesehen werden kann.
Gibt es die Möglichkeit für den Nachweis der finanziellen Additionalität mit Durchschnittswerten zu arbeiten? Es bestehen in der Praxis häufig keine flächenscharfen Nachweise für alle Teilflächen.
eva befürwortet die Anwendung von Durchschnittswerten.
Während des Zertifizierungsprozesses hat der Zertifizierer
- die Plausibilität der Durchschnittswerte, sowie
- die Menge der umgesetzten Leistung zu überprüfen.
Hierzu ein Beispiel zum Thema Zaunbau:
Tatsächlich umgesetzte Leistung: 55 lfm Zaunbau
Durchschnittlicher Kostenansatz (gemäß Referenz XY): 35 EUR/lfm
Somit können die Kosten von insgesamt 1925 EUR (55 lfm X 35 EUR/lfm) als Beitrag zur finanziellen Additionalität berücksichtigt werden.
Inwieweit können bei der finanziellen Additionalität eines Projektes Aufwände auf Grundlage von Opportunitätskosten geltend gemacht werden, die nicht im Zusammenhang mit Referenzszenarien stehen, wie beispielsweise andere Anlageformen?
Aufwände, die nicht im Zusammenhang mit den Referenzszenarien stehen, können bei der finanziellen Additionalität nicht berücksichtigt werden.
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Es ist korrekt, dass Staatsanleihen, Kryptowährungen, Immobilien, Aktien etc. alternative, möglicherweise renditestarke Anlageformen bieten können. Die Anrechnung dieser Opportunitätskosten unter der finanziellen Additionalität ist dennoch nicht erlaubt, da sie eine konkrete quantitative und objektiv überprüfbare Gegenüberstellung der Aufwand- und Ertragsberechnung über vergleichbare Investitionszeiträume voraussetzt.
Im Fall von Waldprojekten gestaltet sich eine solche Vergleichbarkeit äußerst schwierig, da:
Subjektives Risikobewusstsein: Die Wahl der vergleichbaren Opportunitäten hängt von der individuellen Risikoeinschätzung und den Werten der Investoren ab. Diese subjektiven Faktoren erschweren eine objektive Überprüfbarkeit, da sie von Investor zu Investor unterschiedlich sind und von nicht vorhersehbaren Faktoren beeinflusst werden, wie die sich entwickelnden rechtlichen Rahmenbedingungen oder sich veränderndes Konsumverhalten.
Lange Zeiträume: Die Langfristigkeit von Waldprojekten mit Rendite-Zeiträumen von 50-100 Jahren führt zu einer extrem hohen Unsicherheit bei Prognosen zu Kosten, Preisen, politischen und klimatischen Entwicklungen. Diese Unsicherheiten machen eine konkrete quantitative Vergleichbarkeit über den gesamten Zeitraum hinweg unmöglich.
Mangelnde objektive Überprüfbarkeit: Die subjektive Risiko- und Opportunitätseinschätzung sowie der lange Zeitraum bei Waldprojekten erschweren eine objektive Überprüfbarkeit. Selbst wenn theoretisch eine Ableitung möglich wäre, würden Diskussionen über die Nachweisbarkeit und Anerkennung verschiedener Annahmen gegenüber einem Zertifizierer regelmäßig zu Meinungsverschiedenheiten führen. Dies würde letztendlich einer nutzerfreundlichen und damit breiten Anwendung des Standards entgegenstehen.
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Fazit: Insgesamt kommt eva daher zum Schluss, dass eine ausreichend belastbare und objektiv überprüfbare Quantifizierung von 'Opportunitätskosten' für die finanzielle Additionalität bei Waldprojekten in Mitteleuropa nicht sinnvoll ist und daher in den eva-Standards nicht verwendet werden kann.
Der Indikator 'Staatliche Förderung' ist ausschließlich ein Hinweis und soll dem Waldbesitzer dienen, zusätzliche Rechtssicherheit für sein Projekt zu erlangen.
Der Wald-Klimastandard kann sowohl bei staatlichen Förderungen als auch unabhängig von diesen angewendet werden.
Sofern staatliche Förderungen in Verbindung mit Einnahmen aus der Vermarktung von Ökosystemleistungen genutzt werden, wird den Waldbesitzern empfohlen, mit den zuständigen Behörden zu klären, ob dies die Förderfähigkeit beeinflusst.
Unabhängig von diesem Hinweis müssen Förderungen bei der Prüfung der finanziellen Additionalität (3.2.1) berücksichtigt werden.
Für die Klärung der Sachlage mit den Behörden können folgende juristischen Stellungnahmen der Kanzlei Redeker genutzt werden:
| Vermarktungsfähigkeit der Kohlenstoff-Senkenleistung von Wäldern, unter besonderer Berücksichtigung der eigentumsrechtlichen Verhältnisse in Deutschland |
| Zuwendungsrechtliche Einordnung der Inwertsetzung der Kohlenstoff-Senkenleistung von Wäldern auf dem freiwilligen Zertifikatmarkt |
| Vermarktung von Wald-Klimazertifikaten und staatliche Förderung in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Hessen, Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen |
Das Projekt verbessert messbar die Ökosystemleistung gemäß anerkannter wissenschaftlicher Berechnungsleitlinien und gewährleistet eine kontinuierliche Überwachung der Effekte.
Dieses Kriterium wird durch die Anforderungen unter Prinzip '6. Methoden' erfüllt.
Klimaresilienz und Zeitgewinn
Die Methoden '01 Wald-Wiederaufbau' und '02 Waldumbau' begründen ihre klimatische Additionalität insbesondere auf der gesteigerten Klimaresilienz und dem Zeitgewinn, der sich durch ein zeitnahes Handeln auf Kalamitätsflächen oder gefährdeten Reinbeständen ergibt.
Dieses Feld konnte aus technischen Gründen nicht ausgeblendet werden.
Projekte werden ökologisch verantwortlich durchgeführt und generieren positive Umweltauswirkungen für die Wiederherstellung, den Erhalt und die Resilienz von Ökosystemleistungen.
Hintergrund des Prinzips
Landnutzungsprojekte, insbesondere im Bereich der Wälder, sind in einen breiten landschaftlichen und sozio-ökonomischen Kontext eingebettet. Sie haben einen Einfluss auf die Umwelt- und Ökosystemleistungen von Landschaften, wie zum Beispiel die Artenvielfalt, Wasserverfügbarkeit und -qualität, Bodenfruchtbarkeit, Luftreinhaltung, Senkenwirkung und vieles mehr.
Die Umweltnachhaltigkeit von Projekten bezieht sich daher nicht nur auf die Steigerung einzelner Ökosystemleistungen durch ein Projekt, sondern umfasst auch eine Vielzahl ökologischer Aspekte, die berücksichtigt werden müssen.
Das Projekt ist Teil eines auf Nachhaltigkeit ausgerichteten, ressourcenschonenden Nutzungskonzepts.
Die Projektfläche ist Teil einer FSC- oder PEFC-zertifizierten Betriebsfläche.
Weitere Waldmanagement-Standards
Falls Sie der Meinung sind, dass eva weitere Standards der nachhaltigen Waldbewirtschaftung anerkennen sollte, würden wir uns über Ihre Mitteilung freuen.
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Art der Prüfung
Während einer Zertifizierung wird die Gültigkeit des entsprechenden FSC- oder PEFC-Zertifikats überprüft. Eine inhaltliche Prüfung findet nicht statt.
Bei Zweifeln der FSC oder PEFC Konformität, kann der Zertifizierer dies in Form eines FARs (8.2.11) im Zertifizierungsbericht festzuhalten.
Die Projektaktivitäten verfolgen das langfristige Ziel des waldbaulichen Leitbildes eines 'klimaresilienten Mischwaldes'.
Weiterführende Informationen zum Thema 'Baumarten und Waldentwicklungstypen' sind in der nachfolgend aufgelisteten Grundlagenstudie zu finden:
| Praxis-Leitfaden für die Auswahl von klimaangepassten Baumarten und eines dazugehörigen waldbaulichen Plans Hintergrundstudie für den Wald-Klimastandard |
Die gewählten Baumarten für die Projektaktivitäten werden gemäß einer 'anerkannten wissenschaftlichen Empfehlung' als standortsgerecht und klimaresilient gesehen.
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Baumarten aus Naturverjüngung sollen im Rahmen eines naturnahen Waldbaus unter Beachtung der Anforderungen von 4.2.2 in das Projekt integriert werden, auch wenn sie nicht Teil einer wissenschaftlichen Empfehlung (s.o.) sind.
Mischung
Anforderungen hinsichtlich der Baumartenmischung werden durch 4.2.2 definiert.
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Wissenschaftliche Empfehlungen
Als 'anerkannte wissenschaftliche Empfehlung' gelten Empfehlungen von
Die Herangehensweisen der Empfehlungen variieren je nach wissenschaftlicher Organisation/ Institution und unterscheiden sich oft auch zwischen den verschiedenen Bundesländern.
In der Regel werden hierfür digitale Karten bereitgestellt, auf denen für ein bestimmtes Gebiet verschiedene Baumarten und Baumartenmischungen in Form von Waldentwicklungstypen (WET), Waldentwicklungszielen (WEZ) oder Risikokarten empfohlen werden.
Dabei hat die Mischung der verschiedenen Baumarten den Anforderungen von Indikator 4.2.2 zu genügen, während sich Indikator 4.2.1 ausschließlich auf die Auswahl der Baumarten bezieht.
Einen Überblick über Empfehlungen gibt folgende Tabelle:
| Bundesland | Weblink | Author |
| Baden-Württemberg | Link Karte | FVA BW |
| Bayern | Link Link | LWF |
| Brandenburg | Link Karte | MLUK |
| Hessen | Link Karte | NW-FVA |
| Mecklenburg-Vorpommern | Link Karte | Landesforst |
| Niedersachsen | Link Link Karte | NW-FVA, LBEG |
| NRW | NW-FVA | |
| Rheinland-Pfalz | Link | FAWF |
| Saarland | * | |
| Sachsen | Link | |
| Sachsen-Anhalt | Link Karte | NW-FVA |
| Schleswig-Holstein | * | |
| Thüringen | Link Karte |
* In diesen Bundesländern liegen bisher keine Empfehlungen von eva vor. Wenn Sie Informationen dazu haben, bitten wir Sie, diese an eva weiterzuleiten.
Können im Projekt Wildlingsverpflanzungen genutzt werden?
Ja. Wildlingsverpflanzungen aus benachbarten Beständen können genutzt werden, unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Die Prozentsätze dieses Indikators beziehen sich auf den Überschirmungsgrad des neu zu etablierenden Bestandes am Ende des Anrechnungszeitraums (Crediting Period). Dabei sind Überständer nicht einzubeziehen.
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Jede Teilfläche setzt sich aus mindestens 3 Baumarten zusammen, wobei
Es können auch Baumarten mit weniger als 10% eingebracht werden.
Bis zum Ende des Bestandesbegründungszeitraums (ersten 5 Jahre nach dem Beginn der Projektaktivitäten auf einer Teilfläche) ist der Indikator auf Plausibilität hinsichtlich seiner Realisierbarkeit zu überprüfen.
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Eine Abweichung hinsichtlich der Anzahl an Baumarten sowie der damit verbundenen Mischung (erster Punkt) ist zulässig, sofern eine standortspezifisches Empfehlung einer 'anerkannten wissenschaftlichen Organisationen/Institutionen' (siehe 4.2.1) vorliegt.
Die Mischungsform ist für diesen Indikator nicht relevant.
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Baumarten aus Naturverjüngung sind Teil der Baumartenmischung.
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Angabengenauigkeit
Werte dürfen max ±10% abweichen. Diese Genauigkeit bezieht sich auf die Gesamtfläche und nicht die individuellen Anteile.
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Methodenspezifischer Hinweis
In der Methode '02 - Waldumbau' kann es, abhängig von der Ausgangssituation, aus waldbaulicher Sicht sinnvoll sein, bestimmte Baumarten auch nach Ablauf des vorgegebenen Bestandesbegründungszeitraums auf die Fläche einzubringen. In solchen Fällen ist eine entsprechende Begründung zu geben.
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Wissenschaftlicher Hintergrund
Der Indikator folgt den wissenschaftlichen Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für die 'Anpassung von Wäldern und Waldwirtschaft an den Klimawandel' (Link), Oktober 2021.
Auszug aus Seite 129: Zur Streuung von Risiken und Stärkung der Anpassungsfähigkeit sollte die Verjüngung der Wälder baumartenreich, genetisch divers und angepasst sein. Innerhalb des gewählten Waldentwicklungstyps sollten zukünftige Bestände mit wenigsten drei standortgerechten Baumarten in stabilen Mischungsformen begründet werden, wo das standörtlich möglich ist.
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Gebietsunbekannte Baumarten
Die Einbringung gebietsunbekannter Baumarten ist möglich, soweit dies unter
Potenzielle Risiken für lokale Ökosysteme durch eingeführte Baumarten sind aufgrund der Vielfalt von waldbaulichen Entwicklungstypen immer standörtlich zu beurteilen und werden von den oben aufgeführten wissenschaftlichen Empfehlungen entsprechend adressiert.
Eine Stoffsammlung über eingeführte Baumarten und ihre Risiken bieten die folgenden Links:
Methodische Grundlagen zur Einschätzung des standortspezifischen Risikos können folgender Studie entnommen werden:
Projekte, die die 'Waldumbau'-Methode anwenden, umfassen im Durchschnitt über 150 ha während einer Zertifizierung und sind damit deutlich größer als 'Wald-Wiederaufbau'-Projekte. Unseren Informationen zufolge wurde dieser Indikator basierend auf 'Wald-Wiederaufbau'-Projekten entwickelt.
Die Erfüllung der Anforderung, eine maximale zusammenhängende, ungemischte Fläche einer Baumart von 0,5 ha zu gewährleisten, ist in vielen 'Waldumbau'-Projekten nur schwer realisierbar. Sind für größere Projekte in diesem Zusammenhang Ausnahmen vorgesehen?
Für Projekte, die mehr als 100 Hektar bei der Erstzertifizierung umfassen, erhöht sich der Wert auf 1 Hektar.
Diese Ausnahme gilt für alle Methoden und nicht für Gruppenprojekte.
Wie wird verfahren, wenn sich bei einer Re-Zertifizierung die Baumartenanteile geändert haben?
Für eine Re-Zertifizierung sind die Baumartenanteile entsprechend der tatsächlichen Entwicklungen im Waldwachstum-Tool zu aktualisieren. Bei Abweichungen ist die Entwicklung zu begründen. Diese Begründung ist Grundlage für mögliche Ausgleichsmaßnahmen entsprechend der Shortfall-Leitlinie (7.2.1).
Wenn eine Baumart gar nicht mehr vorhanden ist, ist zusätzlich die Konformität mit dem Indikator 4.2.2 zu prüfen.
Eine Nicht-Konformität bezüglich der Anzahl Baumarten ist nur akzeptabel, sofern dies auf 'unbeeinflussbare Faktoren' zurückzuführen ist.
1. Generell wird davon ausgegangen, dass Landesforstverwaltungen hinreichend Expertenwissen und -erfahrungen über die waldbauliche Konzeptgestaltung für Flächen haben, die wieder bewaldet werden sollen. Dahingehend wird auch das oben beschriebene Klumpenkonzept als Möglichkeit der Ausgestaltung der Projektaktivitäten der Methode '01 Wald-Wiederaufbau' gesehen.
Dabei soll die Sichtweise der eva nicht einer kritischeren Sichtweise des Zertifizierers entgegenstehen. Der Zertifizierer prüft die projektspezifische Plausibilität des Konzepts, die von der generellen Sichtweise der eva abweichen kann.
2. Der Zeitraum der Bestandsbegründung bezieht sich auf die ersten 5 Jahre nach der Pflanzung. Sofern der Zertifizierer die Plausibilität der Erreichung des Indikators zwar nachvollziehen, jedoch Zweifel an seiner erfolgreichen Umsetzung hat, kann der Zertifizierer ein Forward Action Request (FAR) ausstellen.
Um die geringere Klimawirkung der verzögerten Naturverjüngung zu adressieren ist im Wachstums-Tool der Methode '01 Wald-Wiederaufbau' für jede Baumart die Möglichkeit der 'verzögerten Naturverjüngung' gegeben - die durch den Projektverantwortlichen auszuwählen ist.
Mögliche Shortfalls, durch das Ausbleiben von Naturverjüngung, sind entsprechend der 'Shortfall Leitlinie' auszugleichen.
Projekte handeln sozial verantwortlich, folgen dem Arbeitsschutz und fördern das soziale Wohlergehen sowie die Beteiligung der lokalen Bevölkerung.
Hintergrund des Prinzips
Waldprojekte sind in einen breiten landschaftlichen und sozio-ökonomischen Kontext eingebettet.
Zu den sozialen Aspekten von Projekten gehören die Interaktion mit lokalen Interessengruppen, die Einbindung und Beteiligung der Gemeinschaften sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen mit gerechten Arbeitsbedingungen.
Ein ganzheitliches Stakeholder- und Mitarbeitermanagement ist Teil eines umfassenden Risikomanagements, das eine langfristig erfolgreiche Umsetzung des Projekts gewährleistet.
Für die Umsetzung der Projektaktivitäten wird der gesetzliche Arbeitsschutz eingehalten, die lokale Bevölkerung miteinbezogen und ein funktionierender Prozess des Beschwerdemanagements etabliert.
Dieses Kriterium wird insbesondere durch die nationale Gesetzgebung und die sozialen Anforderungen von FSC oder PEFC abgedeckt.
Die Projektfläche ist Teil einer FSC- oder PEFC-zertifizierten Betriebsfläche.
Warum ist dieser Indikator doppelt?
FSC und PEFC haben sowohl ökologische als auch soziale Anforderungen. Daher wurde ein entsprechender Indikator unter beiden Prinzipien des Wald-Klimastandards aufgenommen, obwohl sie inhaltlich identisch sind.
Auf der eva-Online Plattform muss nur einmal ein entsprechender Nachweis hochgeladen werden.
Der Waldbesitzer benennt auf der eva Online-Plattform eine Kontaktperson für das Projekt, die ausreichend erreichbar und gleichzeitig für den Prozess des Beschwerdemanagements verantwortlich ist.
Beschwerden werden systematisch dokumentiert. Dabei umfasst die Dokumentation die Beschwerde des Stakeholders, Lösungsvorschläge des Waldbesitzers (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Waldbesitzern), die Reaktion des Stakeholders auf die Lösungsvorschläge (Akzeptanz/Ablehnung) und die Umsetzung des Lösungsvorschlags gemäß dem SMART-Konzept (Link).
Der Waldbesitzer reagiert innerhalb von 30 Tagen auf Beschwerden.
Wenn absehbar keine Lösung zwischen den Parteien gefunden werden kann, kann eva aktiv werden, um eine Lösung herbeizuführen.
Projekte erzeugen reale und messbare Ökosystemleistungen, die gemäß aktueller anerkannter wissenschaftlicher Grundsätze nachvollziehbar quantifiziert, überwacht und transparent berichtet werden.
Hintergrund des Prinzips
Um die Menge und Qualität der erzeugten Ökosystemleistungen zu bestimmen, sind klare Anforderungen erforderlich, die Prozesse zur Qualitätssicherung der Modellierung und Überwachung (Monitoring) dieser Leistungen festlegen. Diese Anforderungen werden in Form von Methoden definiert.
Die Grundlage für diese Methoden bilden wissenschaftlich fundierte und anerkannte Berechnungsansätze, die eine objektive und verlässliche Bewertung der Modellierung und des Monitorings ermöglichen.
Durch die konsequente Anwendung dieser Methoden können die erzeugten Ökosystemleistungen präzise quantifiziert und dokumentiert werden. Dies ermöglicht eine genaue Erfassung und Aufzeichnung der erzielten Ergebnisse.
Die Quantifizierung der Ökosystemleistungen erfolgt innerhalb eines klar definierten Geltungsbereichs.
Der Geltungsbereich legt Anforderungen an Projektflächen fest, die nicht vom Waldbesitzer beeinflusst werden können.
Die Projektfläche wurde aufgrund der direkten Auswirkungen einer Kalamität (wie Dürre, extreme Hitze, andere Extremwetterereignisse) oder deren Folgewirkungen (wie Schädlingsbefall) entwaldet.
Ulmensterben, Eschentriebsterben, Esskastanienrindenkrebs und andere epidemischen Krankheiten fallen unter den Begriff der Kalamität.
Kann eine Fläche, auf der eine Pflanzung in jungen Jahren durch Dürre (Kalamität) ausgefallen ist, als Projekt unter dem Standard registriert werden?
Und wenn ‘ja’, wie sind dann die überlebenden Pflanzen der ersten Bestandesbegründung auf der Zertifizierungsplattform zu deklarieren?
Der Standard erlaubt die Zertifizierung von Flächen, bei denen bereits ein erster Versuch der Bestandesbegründung fehlgeschlagen ist.
Neben den regulären Anforderungen sind folgende Aspekte zu beachten:
Flächen, bei denen mehr als ein Versuch der Bestandesbegründung fehlgeschlagen ist, können nicht zertifiziert werden.
Vor Beginn von Projektaktivitäten dominierten Reinbestände ab 60 Jahre die Projektfläche.
Die Methode '02 Waldumbau' zeigt insbesondere bei Kiefer- und Fichtenreinbeständen eine positive Klimaschutzwirkung.
In der Pilotphase sollen auch andere Ausgangszustände, wie jüngere Altersklassen, verschiedene Baumarten und geringere Anteile der Hauptbaumart getestet werden. Wir bitten Sie dahingehend mit dem Methodenentwickler Kontakt aufzunehmen.
Der Bestockungsgrad der Fläche beträgt mindestens 0,3.
Die Projektfläche weist keinen Freiflächencharakter auf.
Dieser Indikator gilt nur für Fichtenreinbestände.
Der durchschnittliche H/D Wert jeder Teilfläche liegt bei < 80.
Wenn es sich nicht um Fichtenreinbestände handelt, kann dieser Indikator ohne weitere Begründung bestätigt werden.
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Der H/D-Wert gibt das Verhältnis der Baumhöhe zum BHD an. Bei hohen H/D-Werten, also schlanken Stämmen, steigt die Gefahr der Anfälligkeit gegenüber Kalamitätsschäden. Dieses Risiko wird bei aufgelichteten Beständen im Rahmen des Waldumbaus zusätzlich erhöht.
Der Indikator zielt darauf ab, dieses Risiko zu minimieren.
Keine der Flächen ist ein Feuchtgebiet.
Für ehemalige Feuchtgebiete ist der Nachweis erforderlich, dass sie vor 1990 entwässert wurden.
Ausgenommen von diesem Indikator sind Flächen, bei denen eine Entwässerung nach 1990 gesetzlich vorgeschrieben wurde, wie zum Beispiel Flächen in der Nähe von Autobahnen oder Gleistrassen.
Instandhaltung
Die Instandhaltung von Entwässerungsgräben, die vor 1990 angelegt wurden, ist erlaubt.
Mit welcher Genauigkeit sind Flächen zu hinterlegen?
Durch Abweichungen bei der Umrechnung in andere Koordinatensysteme (WGS84, UTM, Gauss-Krüger, etc.) und aufgrund der Ungenauigkeit handelsüblicher GPS-Systeme können Verschiebungen und Abweichungen in den Geo-Daten auftreten, die nicht vollständig mit der Realität übereinstimmen.
Da auch Zertifizierer lediglich mit handelsübliche GPS-Geräten prüfen, wird eine Genauigkeit von bis zu 10 Metern als ausreichend betrachtet.
Ab welcher Größe sollen Landschaftselemente (Gewässer, Felsen, Gebäude, Wege, Stromleitungen, Rückegassen etc.), auf denen keine Projektaktivitäten stattfinden, aus den Geo-Daten ausgespart werden?
Flächen, von denen davon auszugehen ist, dass diese bis zum Ende des Anrechnungszeitraums nicht überschirmt sein werden, wie bspw. größere Gewässer, Felsen, Gebäude und Stromleitungen sollen aus den Geo-Daten ausgespart werden.
Wenn das Aussparen dieser Landschaftselemente aus den Geo-Daten einen erheblichen Aufwand erfordert, besteht die Möglichkeit, dass bei den hochgeladenen Teilflächen die Größe dieser Elemente als 'nicht anrechenbare Fläche' festgelegt wird, wobei der Schwellenwert bei 500 m² liegt.
Während der Vor-Ort-Begehung prüft der Zertifizierer die Plausibilität dieser Angaben.
Das Projekt beinhaltet keine Flächen, auf denen während des Anrechnungszeitraums mehr als 40 Tage pro Jahr die Waldbrandrisiko-Stufe 5 prognostiziert wird.
Die projizierten Werte beziehen sich auf das Klimaszenario RCP 8.5 im Zeitraum von 2021 bis 2050 und können auf der Webseite Klimafolgenonline des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) abgerufen werden. Hier ist der Link zur entsprechenden Webseite: Link
Alle Teilflächen haben eine Größe von mehr als 0,5 Hektar.
Technischer Hintergrund
Um die geforderte Genauigkeit beim Monitoring (6.8.1) erreichen zu können, ist die beschriebene Mindestflächengröße erforderlich.
Die THG-Bilanzierung erfolgt in einem klar definierten Anwendungsbereich.
Der Anwendungsbereich definiert Anforderungen, die durch den Waldbesitzer beeinflussbar sind.
Das Ziel der Projektaktivitäten gemäß der Methode '01 Wald-Wiederaufbau' besteht darin, auf Flächen, die durch den Klimawandel entwaldet wurden, einen klimaresilienten Wald aufzubauen.
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Um dieses Ziel zu erreichen, definiert der Waldbesitzer Projektaktivitäten, die eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen beinhalten können:
Diese Maßnahmen werden durch 'Maßnahmen der Bestandssicherung/-pflege' ergänzt, die Folgendes umfassen können:
Der Waldbesitzer dokumentiert in den Projektinformationen die erforderlichen Maßnahmen für eine erfolgreiche Umsetzung des Projekts.
Im Allgemeinen ist die 'assistierte natürliche Sukzession' der 'Baumpflanzung' oder dem 'Aussäen von Baumsamen' vorzuziehen. Dabei ist von Bedeutung, sicherzustellen, dass das Potenzial der Naturverjüngung ausreicht, um die Anforderungen gemäß 4.2. zu erfüllen.
Sollte das Naturverjüngungspotenzial nicht ausreichend sein, werden zusätzliche Maßnahmen wie 'Baumpflanzung' und/oder das 'Aussäen von Baumsamen' für fehlende Baumarten empfohlen.
Das Ziel der Projektaktivitäten gemäß der Methode '02 Waldumbau' besteht darin Reinbestände in strukturdiverse Mischbestände umzubauen.
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Um dieses Ziel zu erreichen, definiert der Waldbesitzer Projektaktivitäten, die eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen beinhalten können:
Unterstützt werden diese Aktivitäten durch 'Maßnahmen der Bestandssicherung/-pflege'.
Der Waldbesitzer dokumentiert in den Projektinformationen die erforderlichen Maßnahmen für eine erfolgreiche Umsetzung des Projekts.
Zum Zeitpunkt der Erstzertifizierung sind Projektaktivitäten soweit umgesetzt, dass die Erreichung der Projektziele plausibel abgeleitet werden kann.
Die Projektziele sowie die bereits durchgeführten und geplanten Projektaktivitäten sind vom Waldbesitzer in den jeweiligen Projektszenarien zu dokumentieren.
Eine erfolgreiche Umsetzung der Projektaktivitäten wird als hinreichend angesehen, wenn keine zusammenhängende Fläche mit mehr als 500 qm unbestockt ist, oder auf der nur abgestorbene oder stark beschädigte Bäume stehen.
Unbestockte Flächen, die einen temporären Charakter haben (bspw. waldbauliche Maßnahmen), können mit einem FAR innerhalb von 5 Jahren durch den Waldbesitzer adressiert werden.
Längerfristig unbestockte Flächen können unter Anwendung des Indikators 7.2.1 ausgeschlossen werden.
Die auf der eva Online-Plattform hinterlegten Geo-Daten der Teilflächen (GeoJSON) stimmen mit den realen Flächen überein.
GPS-Geräte
Handelsübliche GPS-Geräte reichen für die Genauigkeit der Abmessung der Flächen aus.
Mit welcher Genauigkeit sind Flächen zu hinterlegen?
Durch Abweichungen bei der Umrechnung in andere Koordinatensysteme (WGS84, UTM, Gauss-Krüger, etc.) und aufgrund der Ungenauigkeit handelsüblicher GPS-Systeme können Verschiebungen und Abweichungen in den Geo-Daten auftreten, die nicht vollständig mit der Realität übereinstimmen.
Da auch Zertifizierer lediglich mit handelsübliche GPS-Geräten prüfen, wird eine Genauigkeit von bis zu 10 Metern als ausreichend betrachtet.
Ab welcher Größe sollen Landschaftselemente (Gewässer, Felsen, Gebäude, Wege, Stromleitungen, Rückegassen etc.), auf denen keine Projektaktivitäten stattfinden, aus den Geo-Daten ausgespart werden?
Flächen, von denen davon auszugehen ist, dass diese bis zum Ende des Anrechnungszeitraums nicht überschirmt sein werden, wie bspw. größere Gewässer, Felsen, Gebäude und Stromleitungen sollen aus den Geo-Daten ausgespart werden.
Wenn das Aussparen dieser Landschaftselemente aus den Geo-Daten einen erheblichen Aufwand erfordert, besteht die Möglichkeit, dass bei den hochgeladenen Teilflächen die Größe dieser Elemente als 'nicht anrechenbare Fläche' festgelegt wird, wobei der Schwellenwert bei 500 m² liegt.
Während der Vor-Ort-Begehung prüft der Zertifizierer die Plausibilität dieser Angaben.
Die Menge an lebender Baumbiomasse von Restbeständen zu Beginn des Anrechnungszeitraums ist im Baseline-Tool (6.4.4) hinterlegt.
Bei der Stratifizierung der Flächen des Referenzszenarios (6.4.3) ist darauf zu achten, dass Flächen mit Restbeständen bestmöglich aus den Shapefiles ausgespart werden.
Sind wirtschaftlich genutzte Restbestände im Referenzszenario bzw. im Baseline-Tool zu berücksichtigen bzw. aufzunehmen?
Wirtschaftlich genutztes Holz aus Restbeständen ist im Referenzszenario bzw. im Baseline-Tool nicht zu berücksichtigen.
Es wird davon ausgegangen, dass wirtschaftlich nutzbares Holz aus Restbeständen im Referenz- und Projektszenario gleichermaßen genutzt wird, sodass die Berücksichtigung in der THG-Bilanz des Projektes vernachlässigt werden kann.
Sind Erträge aus wirtschaftlich genutzten Restbeständen bei der finanziellen Additionalität bzw. Finanzanalyse zu berücksichtigen?
Erträge und Aufwände aus wirtschaftlich genutzten Restbeständen sind bei der finanziellen Additionalität nicht zu berücksichtigen.
Es wird davon ausgegangen, dass wirtschaftlich nutzbares Holz aus Restbeständen im Referenz- und Projektszenario gleichermaßen genutzt wird, sodass die Ertragslage identisch ist und dieser Aspekt damit nicht zur finanziellen Additionalität beiträgt.
Dieser Indikator gilt nur für Fichtenreinbestände.
Bäume, die während der Crediting Period eine Höhe von > 30 Metern erreichen, sind im Rahmen der Projektaktivitäten als Erntemaßnahmen ausgewiesen.
Der Indikator zielt darauf ab, das Stabilitätsrisiko von alten Fichtenbeständen zu minimieren.
Nicht wirtschaftlich genutztes stehendes und liegendes Kalamitätsholz sowie Baumstümpfe und Schlagabraum bleiben in ihrer unbehandelten Form auf der Projektfläche.
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Ausnahmen können sich aufgrund des lokalen oder regionalen Waldschutzes (z. B. Borkenkäferbekämpfung, Waldbrandprävention) oder aus Gründen der Verkehrs- und Arbeitssicherheit ergeben und sind entsprechend zu begründen.
Totholzanteil
Die Anrechnung einer möglichen zusätzlichen Klimawirkung aufgrund eines erhöhten Totholzanteils im Vergleich zum Referenzszenario ist nicht möglich (siehe 6.4.2).
Umgang mit abgestorbenen Fichten
Für den Umgang mit stehenden abgestorbenen Fichten auf Kalamitätsflächen empfiehlt sich der 'Praxisleitfaden Fichten-Dürrständer' des Landesbetriebs Wald und Holz von Nordrhein-Westfalen. Der Leitfaden kann über folgenden Link abgerufen werden: Link
Sind wirtschaftlich genutzte Restbestände im Referenzszenario bzw. im Baseline-Tool zu berücksichtigen bzw. aufzunehmen?
Wirtschaftlich genutztes Holz aus Restbeständen ist im Referenzszenario bzw. im Baseline-Tool nicht zu berücksichtigen.
Es wird davon ausgegangen, dass wirtschaftlich nutzbares Holz aus Restbeständen im Referenz- und Projektszenario gleichermaßen genutzt wird, sodass die Berücksichtigung in der THG-Bilanz des Projektes vernachlässigt werden kann.
Sind Erträge aus wirtschaftlich genutzten Restbeständen bei der finanziellen Additionalität bzw. Finanzanalyse zu berücksichtigen?
Erträge und Aufwände aus wirtschaftlich genutzten Restbeständen sind bei der finanziellen Additionalität nicht zu berücksichtigen.
Es wird davon ausgegangen, dass wirtschaftlich nutzbares Holz aus Restbeständen im Referenz- und Projektszenario gleichermaßen genutzt wird, sodass die Ertragslage identisch ist und dieser Aspekt damit nicht zur finanziellen Additionalität beiträgt.
Welche zusätzlichen Anforderungen beeinflussen die Bodenbearbeitung auf der Projektfläche?
Neben dem Anforderungen des Wald-Klimastandards gibt es Einschränkungen der Bodenbearbeitung durch Anforderungen von PEFC oder FSC.
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Bei PEFC (Version: 04-01-01) heißt es hierzu:
Der Indikator 2.5 von PEFC macht deutlich, dass nur in Ausnahmefällen (‘unbedingt erforderliche Ausmaß’) eine flächige Bodenbearbeitung stattfinden darf. Ausnahmefälle sind gegenüber dem Zertifizierer von PEFC und nicht gegenüber dem Zertifizierer der eva zu begründen.
Der Indikator 5.4 von PEFC macht deutlich, dass auch eine ‘plätze- und streifenweise Bodenbearbeitung’ nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.
Da ein Verlust der PEFC Zertifizierung ein Verlust der eva-Zertifizierung zur Folge haben kann, sollte der Waldbesitzer sofern er sich nicht sicher ist, ob eine bestimmte Maßnahme seine PEFC Zertifizierung gefährdet, vor der Umsetzung mit seinem PEFC Zertifizierer Kontakt aufnehmen.
Es ist anzumerken, dass es sich bei der Methode ‘01 Wald-Wiederaufbau’ nicht um eine Erstaufforstung handelt.
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Bei FSC (Version 5.2) heißt es:
Diese Indikatoren von FSC verdeutlichen, dass eine Bodenbearbeitung auf der Projektfläche nur in Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Eine vorherige Klärung mit dem entsprechenden FSC-Zertifizierer wird daher auch in diesem Fall empfohlen.
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Hinweis: Diese Analyse betrifft ausschließlich den Aspekt der THG-Bilanzierung und nicht die ökologischen Aspekte der Bodenbearbeitung. Ökologische Aspekte der Waldbewirtschaftung werden unter dem Wald-Klimastandard durch die Anforderungen von PEFC oder FSC geprüft.
Auf der Projektfläche wird keine Biomasse verbrannt.
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Ausnahmen können sich aufgrund des lokalen oder regionalen Waldschutzes (z. B. Borkenkäferbekämpfung, Waldbrandprävention) oder aus Gründen der Verkehrs- und Arbeitssicherheit ergeben und sind entsprechend zu begründen.
Für die Umsetzung der Projektaktivitäten (6.2.2) werden keine synthetisch hergestellten Düngemittel und Bodenhilfsstoffe eingesetzt.
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Organisch hergestellte Düngemittel und Bodenhilfsstoffe sind grundsätzlich zulässig, sofern sie aus ressourcenschonender Herstellung stammen.
Bodenschutz-Kalkungen sind grundsätzlich zulässig.
Bereits behandeltes Saat- und Pflanzgut
Saat- und Pflanzgut, das behandelt wurde und somit bereits Düngemittel und Bodenhilfsstoffe enthält, ist von diesem Indikator ausgenommen.
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Ökologische Aspekte
Es ist zu beachten, dass der Einsatz von organischen Düngemitteln und Bodenhilfsstoffen sowie Bodenschutz-Kalkungen aus ökologischen Gründen durch Anforderungen von PEFC und FSC eingeschränkt sein können (4.1.1).
Klimatische Aspekte
Synthetische Düngemittel: Die Unterbindung synthetischer Düngemittel liegt im THG-Fußabdruck des Herstellungsprozesses begründet.
Organische Düngemittel: Es ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine erhöhte Nährstoffverfügbarkeit durch organische Düngemittel aus ressourcenschonender (geringer THG-Fußabdruck) Herstellung, einen THG-äquivalenten Aufbau von Kohlenstoff (Biomasse, Bodenkohlenstoff) zur Folge haben kann und damit die THG-Bilanz nicht negativ beeinflusst wird (Grüneberg et al. 2019).
Kalkung: Die Effekte durch Kalkung auf die Kohlenstoff-Speicherung sind im Einzelnen gegenläufig, insgesamt uneindeutig und sollten durch weitergehende Studien erforscht werden (Grüneberg et al. 2019). Bis dahin werden sie von eva als grundsätzlich zulässig angesehen.
Es werden nur Kategorien von Kohlenstoffpools & THG-Emissionen für die THG-Bilanzierung ausgewählt, die einen signifikanten Beitrag leisten.
Unter Einhaltung der Anforderungen des UNFCCC, des Geltungsbereichs (6.1.) und der Anwendbarkeit (6.2.) der Methode werden folgende Kategorien von Kohlenstoffpools und THG-Emissionen nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt:
Diese Kategorien werden entsprechend den Vorgaben des UNFCCC nicht in die THG-Bilanzierung einbezogen.
| Begründung | |
|---|---|
| Organischer Bodenkohlenstoff | engl. Soil Organic Carbon (SOC) Es ist anzunehmen, dass sich die Menge an 'organischem Bodenkohlenstoff' in beiden Szenarien nicht verringern wird. Daher wird dieser Kohlenstoffpool unter der Anwendung des Conservative Approaches nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt. |
| Sträucher | Es wird angenommen, dass sich die Menge an 'Sträuchern' in beiden Szenarien nicht signifikant unterscheidet, sodass das Delta der Pools als insignifikant erachtet werden kann. |
| Totholz | Es wird angenommen, dass sich der Umgang mit Kalamitätsholz in beiden Szenarien aufgrund der Indikatoren 6.2.6 und 6.2.8 gleicht. Dadurch unterscheidet sich die Menge an 'Totholz' nicht signifikant zwischen den Szenarien. |
| Nicht-verholzte Biomasse | Blätter, Streu, Gräser, Graswurzeln Dieser Kohlenstoffpool wird gemäß den Richtlinien der UNFCCC A/R CDM Methodology als insignifikant in Bezug auf die Gesamtmenge beurteilt. Aus diesem Grund wird dieser Kohlenstoffpool nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt. |
| Verbrennung von fossilen Energieträgern zur Projektumsetzung | Waldarbeiten, Projektmanagement Die THG-Emissionen dieser Kategorie werden gemäß den Richtlinien der UNFCCC A/R CDM Methodology als insignifikant in Bezug auf die Gesamtmenge beurteilt. Aus diesem Grund werden die THG-Emissionen dieser Kategorie nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt. |
| Synthetische Düngemittel | Auf Grundlage des Indikators 6.2.10 werden die THG-Emissionen dieser Kategorie in ihrer Gesamtmenge als insignifikant beurteilt. Aus diesem Grund werden die THG-Emissionen dieser Kategorie nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt. |
| Verbrennung von Biomasse | Auf Grundlage des Indikators 6.2.9 ist anzunehmen, dass sich die 'Verbrennung von Biomasse' in beiden Szenarien nicht signifikant voneinander unterscheidet. Aus diesem Grund werden die THG-Emissionen dieser Kategorie nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt. |
Die Anforderungen des UNFCCC ergeben sich aus dem A/R CDM Tool for Testing Significance.
In der vorliegenden Methode werden aus Gründen der Systemabgrenzung folgende Kategorien von Kohlenstoffpools und THG-Emissionen nicht ausgewählt:
| Begründung | |
| Holzprodukte | engl. Harvested Wood Products (HWP) Der Kohlenstoffpool 'Holzprodukte' wird aus Gründen der Systemabgrenzung nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt. |
In dieser Methode ist die Anrechnung des Kohlenstoffpools 'Holzprodukte' nicht möglich.
Falls Sie Interesse an einer Methode haben, die diesen Kohlenstoffpool in die Berechnung einbezieht, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit eva aufzunehmen.
Für die Methode werden folgende Kategorien an Kohlenstoffpools & THG-Emissionen ausgewählt:
| Begründung | |
| Oberirdische und unterirdische Biomasse von Bäumen | engl. Above- and Belowground Biomass of Trees Es wird angenommen, dass sich zwischen den beiden Szenarien die Menge an 'oberirdischer und unterirdischer Biomasse von Bäumen' signifikant voneinander unterscheidet. Aus diesem Grund wird dieser Kohlenstoffpool für die THG-Bilanzierung ausgewählt. |
Grundlage der 'THG-Bilanz der Referenzszenarien' (Baseline) ist die wahrscheinlichste Entwicklung einer Fläche ohne Einnahmen aus der Vermarktung der Ökosystemleistungen.
Es gibt verschiedene Ansätze zur Modellierung von Referenzszenarien, die in der Regel auf einer oder einer Kombination der folgenden Grundlagen basieren:
Gängige Praxis: Das Referenzszenario wird auf Grundlage der gängigen land- oder forstwirtschaftlichen Praktiken und Managementmethoden modelliert, die für die betreffende Region oder Branche typisch sind.
Unbeeinflusste natürliche Entwicklung: Das Referenzszenario zeigt die natürliche Entwicklung der Fläche ohne menschliche Eingriffe, Schutzmaßnahmen oder Bewirtschaftungspraktiken. Es basiert auf den ökologischen Gesetzmäßigkeiten und den natürlichen Trends der Region oder des betreffenden Ökosystems.
Bewirtschaftungspläne: Das Referenzszenario orientiert sich an den bereits bestehenden Bewirtschaftungsplänen oder -strategien für die Fläche oder den betreffenden Sektor. Hierbei werden die geplanten Maßnahmen und Ziele der Bewirtschaftung berücksichtigt.
Gesetzliche Bestimmungen: Das Referenzszenario wird auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Vorgaben und Regularien modelliert. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen können beispielsweise spezifische Maßnahmen und Einschränkungen vorschreiben, um den Schutz sensibler Ökosysteme oder Arten zu gewährleisten.
Die Wahl des geeigneten Ansatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Zielsetzung der Bilanzierung, den verfügbaren Daten, die Überprüfbarkeit von Parametern, den lokalen Gegebenheiten und den Anforderungen der spezifischen Methode oder Zertifizierungsstandards.
Es ist wichtig, dass das gewählte Referenzszenario konsistent, plausibel und transparent ist, um eine zuverlässige Bewertung der Ökosystemleistung des Projekts zu ermöglichen.
Die Referenzszenarien der Methode '01 Wald-Wiederaufbau' entsprechen der natürlichen Entwicklung der Projektfläche ohne zusätzliche Schutz- und Pflanzmaßnahmen durch den Menschen.
Die Modellierungen und Projektionen der 'THG-Bilanz des Referenzszenarien' basieren auf einer wissenschaftlichen Analyse, die folgende Aspekte berücksichtigt:
Eine detaillierte Beschreibung zu diesem Thema ist im Hinweisfeld des Indikators 6.4.4 zu finden.
Die Referenzszenarien der Methode '02 Waldumbau' entsprechen der gängigen Praxis der Bewirtschaftung in der jeweiligen Region.
Die Modellierungen und Projektionen der 'THG-Bilanz des Referenzszenarien' basieren auf wissenschaftlichen und öffentlichen Quellen und berücksichtigen die folgende Aspekte:
Um eine möglichst genaue Erfassung der 'THG-Bilanz der Referenzszenarien' zu erreichen, ist es erforderlich, die Projektfläche so zu stratifizieren, dass die Kombination der folgenden Parameter des Baseline-Tools für jedes Referenzszenario eindeutig vom Zertifizierer überprüft werden kann.
Für die Methode '01 Wald-Wiederaufbau':
Für die Methode '02 Waldumbau':
Bei einem Parameter, der nicht eindeutig überprüfbar ist, wie zum Beispiel im Fall eines Referenzszenarios mit unterschiedlichen Bodentypen, kann zur Berechnung alternativ der konservativste Wert des Parameters herangezogen werden.
Im Sinne einer effizienten Informationsbeschaffung der Parameter kann stets auch der konservativste Wert für einen Parameter gewählt werden.
Der Begriff 'konservativ' bezieht sich hierbei auf einen Wert, der zu einem möglichst hohen Referenzszenario führt.
Eine Stratifizierung wird durchgeführt, um eine möglichst präzise Erfassung zu erreichen. Hierbei wird die Fläche in verschiedene Teilflächen unterteilt, wobei jede Teilfläche ein homogenes Muster an Merkmalen aufweist. Das Verfahren zur Bildung dieser Teilflächen wird als Stratifizierung bezeichnet.
Für die Berechnung der 'THG-Bilanz der Referenzszenarien' ist das Baseline-Tool gemäß der entsprechenden Methode anzuwenden. Das Baseline-Tool modelliert und projiziert die einzelnen Referenzszenarien basierend auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft.
Die Quantifizierung der THG-Bilanz erfolgt im Baseline-Tool wie folgt:
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| Wert für die 'THG-Bilanz des Referenzszenarios' der Projektfläche (PF) während der Crediting Period (CP) | [tCO2e] | |
| Veränderung der oberirdischen und unterirdischen Biomasse von Bäumen | [tCO2e/ha/Jahr] | |
| Dauer der Crediting Period | [Jahre] | |
| Fläche | [ha] | |
Die oben beschriebene Berechnung wird auf alle Teilflächen angewendet, und die Ergebnisse der Teilflächen werden anschließend addiert, um die THG-Bilanz des gesamten Projekts zu ermitteln.
Das Baseline-Tool ist als Software in die eva Online-Plattform integriert.
_______________
Der Aufbau und Berechnungsprozess der Tools werden in folgenden Dokumenten im Detail beschrieben:
| Methode '01 Wald-Wiederaufbau' (Referenzszenarien) - Wald-Wiederaufbau auf klimabedingten Kalamitätsflächen |
| Methode '02 Waldumbau' (Referenzszenarien) - Umbau von Reinbeständen zu strukturdiversen Mischwäldern |
Wird bei den Projekt- und Referenzszenarien sowie bei den daraus resultierenden eva-Zertifikaten zwischen 'Avoidance' und 'Removal' unterschieden?
Je nach gewählter Methode tragen Projekte sowohl durch Speicherung (Removal) als auch durch die Vermeidung von Emissionen in der Atmosphäre (Avoidance) zur Klimawirkung bei.
eva strebt an, diese Differenzierung neutral und transparent zu dokumentieren, indem sie in den Projektinformationen das Verhältnis des Avoidance/Removal Anteils (zum Beispiel 30:70) kennzeichnet. Diese Kennzeichnung bezieht sich auf Ebene einer Zertifizierung und nicht auf einzelne Teilflächen.
Die technische Umsetzung dieser Information im Impact Registry ist für Ende 2024 geplant.
Die 'THG-Bilanz der Projektszenarien' ergibt sich aus den geplanten Projektaktivitäten.
Die Projektszenarien werden durch die geplanten Maßnahmen bestimmt, die von den Waldbesitzern im Rahmen der Projektaktivitäten festgelegt wurden.
_______________
Für Methode '01 Wald-Wiederaufbau':
Die Modellierungen und Projektionen der oberirdischen Biomasse von Bäumen durch das Projektszenarien-Tool basieren auf standort- und baumartenspezifischen Daten der aktuellen Bundeswaldinventur (Link) des Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei (Thünen Institut).
Für Methode '02 Waldumbau':
Die Modellierungen und Projektionen der oberirdischen Biomasse von Bäumen durch das Projektszenarien-Tool basieren auf Funktionen zur Simulation des Waldwachstums und zur Abbildung forstlicher Eingriffe. Hierfür wird überwiegend die von der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (NW-FVA) entwickelte Softwarebibliothek Tree Growth Open Source Software (TreeGrOSS) in Kombination mit den zugehörigen Softwarepaketen genutzt (Link).
Die Projektfläche ist in homogene Teilflächen unterteilt, wobei die Homogenität durch folgende Faktoren geprägt ist:
Die Homogenität ist für eine möglichst präzise Erfassung der 'THG-Bilanz der Projektszenarien' erforderlich.
Für die Berechnung der 'THG-Bilanz der Projektszenarien' ist das Projektszenario-Tool gemäß der entsprechenden Methode anzuwenden. Das Projektszenario-Tool modelliert und projiziert die einzelnen Projektszenarien basierend auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft.
Die Quantifizierung der THG-Bilanz erfolgt im Projektszenario-Tool wie folgt:
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| Wert für die 'THG-Bilanz des Projektszenarios' der Projektfläche (PF) während der Crediting Period (CP) | [tCO2e] | |
| Veränderung der oberirdischen und unterirdischen Biomasse von Bäumen | [tCO2e/ha/Jahr] | |
| Veränderung der oberirdischen Biomasse von Bäumen innerhalb der Projektfläche im Jahr t | [tCO2e/ha/Jahr] | |
| Veränderung der unterirdischen Biomasse von Bäumen innerhalb der Projektfläche im Jahr t | [tCO2e/ha/Jahr] | |
| Dauer der Crediting Period | [Jahre] | |
| Fläche | [ha] | |
Die oben beschriebene Berechnung wird auf alle Teilflächen angewendet. Alle Ergebnisse der Teilflächen werden anschließend addiert und ergeben die THG-Bilanz des gesamten Projekts.
Das Projektszenario-Tool ist als Software in die eva Online-Plattform integriert. Der Aufbau und Berechnungsprozess des Tools sind zusätzlich als Download dokumentiert.
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Der Aufbau und Berechnungsprozess der Tools werden in folgenden Dokumenten im Detail beschrieben:
| Methode '01 Wald-Wiederaufbau' (Projektszenarien) - Wald-Wiederaufbau auf klimabedingten Kalamitätsflächen Methodenbeschreibung v0.3.00 | Excel-Tool v0.3.00 | Infosheet v0.4.01 Die Methodenbeschreibung befindet sich derzeit nicht auf dem gleichen Stand wie das Tool. Es gibt geringfügige Abweichungen, die bis zur Veröffentlichung der v1.0 (vorr. Herbst 2023) noch eingearbeitet werden. |
| Methode '02 Waldumbau ' (Projektszenarien) - Umbau von Reinbeständen zu strukturdiversen Mischwäldern |
Wird bei den Projekt- und Referenzszenarien sowie bei den daraus resultierenden eva-Zertifikaten zwischen 'Avoidance' und 'Removal' unterschieden?
Je nach gewählter Methode tragen Projekte sowohl durch Speicherung (Removal) als auch durch die Vermeidung von Emissionen in der Atmosphäre (Avoidance) zur Klimawirkung bei.
eva strebt an, diese Differenzierung neutral und transparent zu dokumentieren, indem sie in den Projektinformationen das Verhältnis des Avoidance/Removal Anteils (zum Beispiel 30:70) kennzeichnet. Diese Kennzeichnung bezieht sich auf Ebene einer Zertifizierung und nicht auf einzelne Teilflächen.
Die technische Umsetzung dieser Information im Impact Registry ist für Ende 2024 geplant.
Negative Effekte auf Kohlenstoffpools und THG-Emissionen durch Activity-Shifting-Leakage und Market-Leakage werden als nicht relevant bewertet und sind daher in der THG-Bilanzierung nicht berücksichtigt.
Positive Leakage-Effekte auf Kohlenstoffpools und THG-Emissionen werden im Sinne des konservativen Ansatzes auf null gesetzt.
Begründung:
Verlagerung von Aktivitäten
(engl. Activity-Shifting-Leakage)
Durch die Umsetzung der Projektaktivitäten können Landnutzungsaktivitäten verlagert werden, die außerhalb der Projektfläche zu Treibhausgas-Emissionen führen. Ein Beispiel dafür ist die Umwandlung von Weideflächen in Aufforstungsgebiete, was außerhalb der Projektfläche zu Entwaldung (hin zu Weideland) führen kann.
Für die aktuelle Anwendung des Wald-Klimastandards wird vorausgesetzt, dass Projekte dem europäischen und deutschen Recht (1.2.3) unterliegen. In Deutschland und den angrenzenden Ländern ist eine nachhaltige Waldbewirtschaftung gesetzlich vorgeschrieben und die Rodung von Wäldern verboten. Die Einhaltung dieser Gesetze wird kontrolliert.
Dadurch wird das Risiko einer regionalen Verlagerung von Aktivitäten, die zu Entwaldung oder nicht nachhaltiger Holznutzung auf anderen Flächen führen, ausgeschlossen.
Verlagerung von Märkten
(engl. Market-Leakage)
Derzeit gibt es keine unter dem Wald-Klimastandard akkreditierten Methoden, die Projekte fördern, die zu einem geringeren Holzangebot führen, wie zum Beispiel die Stilllegung von Waldflächen.
Daher besteht derzeit kein Risiko von Markt-Verlagerungseffekten, da keine Methoden existieren, die solche Effekte unterstützen.
Dieses Feld konnte aus technischen Gründen nicht ausgeblendet werden. I don't know khy
Die 'THG-Bilanz der Projektszenarien' (6.5.) abzüglich der 'THG-Bilanz der Referenzszenarien' (6.4.) entspricht der Menge an Klimazertifikaten.
Um die 'THG-Bilanz des Projekts' zu berechnen, wird die 'THG-Bilanz des Referenzszenarien' von der 'THG-Bilanz des Projektszenarien' abgezogen.
Die Quantifizierung der 'THG-Bilanz des Projekts' erfolgt wie folgt:
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| Wert für die 'THG-Bilanz des Projektes' | [tCO2e] | |
| Wert für die 'THG-Bilanz des Projektszenarios' (PRO) der Projektfläche (PF) während der Crediting Period (CP) | [tCO2e] | |
| Wert für die 'THG-Bilanz des Referenzszenarios' (REF) der Projektfläche (PF) während der Crediting Period (CP) | [tCO2e] | |
Die Menge an Klimazertifikaten entspricht dabei der 'THG-Bilanz des Projekts' in tCO2e.
Sie wird folgendermaßen quantifiziert:
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| Anzahl der Klimazertifikate bzw. Menge der Wald-Klimaleistung innerhalb der Crediting Periode, nach t Jahren Projektlaufzeit | [Zertifikate] | |
| Wert für die 'THG-Bilanz des Projektes', innerhalb der Crediting Periode, nach t Jahren Projektlaufzeit | [tCO2e] | |
Wird bei den Projekt- und Referenzszenarien sowie bei den daraus resultierenden eva-Zertifikaten zwischen 'Avoidance' und 'Removal' unterschieden?
Je nach gewählter Methode tragen Projekte sowohl durch Speicherung (Removal) als auch durch die Vermeidung von Emissionen in der Atmosphäre (Avoidance) zur Klimawirkung bei.
eva strebt an, diese Differenzierung neutral und transparent zu dokumentieren, indem sie in den Projektinformationen das Verhältnis des Avoidance/Removal Anteils (zum Beispiel 30:70) kennzeichnet. Diese Kennzeichnung bezieht sich auf Ebene einer Zertifizierung und nicht auf einzelne Teilflächen.
Die technische Umsetzung dieser Information im Impact Registry ist für Ende 2024 geplant.
Die Menge an Zertifikaten wird regelmäßig durch unabhängiges Monitoring überprüft.
Das Monitoring erfolgt ab dem 5. Jahr alle 3-5 Jahre, abhängig von der Verfügbarkeit von Fernerkundungsdaten. Der Zeitpunkt für das Monitoring innerhalb dieses Zeitrahmens wird von eva nach eigenem Ermessen festgelegt.
Das Monitoring der 'oberirdischen Biomasse von Bäumen' findet mit einer Genauigkeit statt, die den Leitlinien des UNFCCC (A/R CDM Guideline) entspricht.
Die anschließende Konvertierung zu Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent [tCO2e] findet entsprechend 6.9.3 bzw. 6.9.2 statt.
Für das Monitoring der Menge an Klimazertifikaten wird die 'THG-Bilanz des Projektszenarios' gemonitored. Ein Monitoring der 'THG-Bilanz des Referenzszenarios' findet im Rahmen der Weiterentwicklungen der Methode statt (siehe 6.9.1).
_______________
Weiterführende Informationen zum Monitoring sind in folgender Grundlagenstudie zu finden:
| Monitoringkonzept für Projekte des Wald-Klimastandards in Deutschland Grundlagenstudie v1.0.00 |
Für die THG-Bilanzierung angewandte Tools (6.4.4 Baseline-Tool, 6.5.3 Waldwachstums-Tool) sowie Kennzahlen der Konvertierung (6.9.3 und 6.9.2) erfüllen den Anspruch des aktuellen Stands der Wissenschaft.
Sollten neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu einer Anpassung des Referenzszenario- oder Projektszenario-Tools führen, wird dies zur Entwicklung einer neuen Version des Tools führen.
Bei wissenschaftlich begründeten Anpassungen des Tools, die negative Auswirkungen haben, wird die bereits ausgegebene Menge an Zertifikaten nicht rückwirkend angepasst. Stattdessen erfolgt gemäß den Shortfall-Leitlinien (7.1.2) eine entsprechende Ausgleichsmaßnahme, um nachvollziehbar zu machen, wie Anpassungen im Laufe der Zeit erfolgt sind und ausgeglichen wurden.
Im Falle von positiven Abweichungen werden diese dem Permanenz-Puffer zugeordnet (siehe 7.1.3).
Die Konvertierung der Werte der 'oberirdischen Biomasse von Bäumen' aus der Einheit Vorratsfestmeter [Vfm] in Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent [tCO2e] der 'oberirdischen und unterirdischen Biomasse von Bäumen' erfolgt gemäß den Leitlinien des IPCC (Link) anhand folgender Formeln:
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| Veränderung der oberirdischen und unterirdischen Biomasse von Bäumen | [tCO2e/ha/Jahr] | |
| Veränderung der oberirdischen Biomasse von Bäumen innerhalb der Projektfläche im Jahr t | [tCO2e/ha/Jahr] | |
| Veränderung der unterirdischen Biomasse von Bäumen innerhalb der Projektfläche im Jahr t | [tCO2e/ha/Jahr] | |
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| Oberirdische Biomasseveränderung von Bäumen | [tCO2e/ha/Jahr] | |
| Gesamter Volumenzuwachs mit Rinde | [m³/ha/Jahr] | |
| Baumarten-spezifischer Biomasse-Expansionsfaktor | [-] | |
| Biomasse-Expansionsfaktor | [-] | |
| Kohlenstoff-Anteil der Trockenbiomasse | [-] | |
| Umrechnungsfaktor von Kohlenstoff (tC) in Tonnen CO2 | [-] | |
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| Veränderung der unterirdischen Biomasse von Bäumen innerhalb der Projektfläche im Jahr t | [tCO2e/ha/Jahr] | |
| Veränderung der oberirdischen Biomasse von Bäumen innerhalb der Projektfläche im Jahr t | [tCO2e/ha/Jahr] | |
| Umrechnungsfaktor von oberirdischer Biomasse zu unterirdischer Biomasse (engl. Root to Shoot factor); Dimensionslos | [-] | |
Die Konvertierung erfolgt auf Basis folgender Konversionsfaktoren:
| Konversionstabelle mit Umrechnungsfaktoren zur Quantifizierung der Senkenleistung von ober- und unterirdischer Baumbiomasse |
Der gesamte Kohlenstoff der oberirdischen und unterirdischen lebenden Baumbiomasse für das Jahr t [CO₂] berechnet sich aus dem Produkt der lebenden Baumbiomasse, dem Verhältnis von Biomasse zu Kohlenstoff und dem Verhältnis von Kohlenstoff zu CO₂.
Berechnung der oberirdischen Biomasse von Baum i [kg]:
Berechnung der unterirdischen Biomasse von Baum i [kg]:
Berechnung der lebenden Baumbiomasse für das Jahr t [kg]:
Berechnung des CO2 im Wald nach Schätzung für das Jahr t [CO₂]:
Auf Basis dieser Berechnungen wird die Menge der auszugebenden eva-Zertifikate bestimmt.
Die Berechnung der oberirdischen Biomasse [kg] wird nach dem Vorgehen von Riedel & Gerald (LINK) auf Basis von den Eingabeparametern Baumart, Brusthöhendurchmesser und Baumhöhe vorgenommen. Diese Funktionen werden aktuell in der Deutschen THG-Berichterstattung verwendet und sind durch das IPCC akzeptiert.
Die Berechnung der unterirdischen Biomasse [kg] folgt ebenfalls dem Vorgehen im Nationalen Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar und verwendet Biomassefunktionen basierend auf begutachteten Artikeln bzw. einer eigenen Biomassefunktion für die Kiefer entwickelt vom Thünen Institut (LINK). Alle gewählten Biomassefunktionen entsprechen der im Indikator aufgeführten Gleichung.
Die Permanenz der Ökosystemleistung wird durch Anforderungen zum Risikomanagement sowie einen Permanenz-Puffer sichergestellt.
Hintergrund des Prinzips
Bei der Permananz von Ökosystemleistungen geht es darum, sich gegen das Risiko abzusichern, dass eine bereits erbrachte Leistung wieder verloren geht. Bei in Bäumen, Boden, Möbeln oder Häusern gebundenem Kohlenstoff besteht beispielsweise das Risiko, dass dieser wieder emittiert werden kann, z.B. durch Feuer, Windwurf, Abriss etc.
Um die Permanenz von Ökosystemleistungen sicherzustellen, müssen angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
Zur Absicherung von Restrisiken der Permanenz dient ein Permanenz-Puffer in ausreichender Größe und Qualität.
Der Permanenz-Puffer speist sich zunächst aus solchen eva-Zertifikaten, die ihm bei der Ausgabe gemäß 9.1.1 zugewiesen werden (derzeit 15% der ausgegebenen eva-Zertifikate eines jeden Projekts).
Der Permanenz-Puffer wird zudem durch eva-Zertifikate gefüllt, die dadurch entstehen, dass sich im Rahmen des Monitoring oder der Aktualisierung einer Methode eine positive Abweichung (7.1.3) der tatsächlichen Ökosystemleistung eines Projekts im Vergleich zu der in Projekt- und Referenzszenario vorausgesagten Ökosystemleistung ergibt
Die Ausgleichspflicht von eva ist auf die im Permanenz-Puffer befindlichen eva-Zertifikate begrenzt. Eine Verpflichtung zur Auffüllung des Puffers besteht seitens eva nicht.
eva wird den Inhalt des Permanenz-Puffers überwachen, um rechtzeitig Maßnahmen für den Fall einleiten zu können, dass die im Permanenz-Puffer befindlichen eva-Zertifikate nicht mehr ausreichen könnten, um etwaige Shortfalls auszugleichen.
Sollte sich die Menge der im Permanenz-Puffer befindlichen eva-Zertifikate durch Ausgleichsmaßnahmen dergestalt reduzieren, dass nur noch weniger als 50% der insgesamt in den Permanenz-Puffer eingebrachten eva-Zertifikate vorhanden sind, behält sich eva vor, den gemäß 9.1.1 vom Waldbesitzer zu leistenden Pufferbeitrag (derzeit 15%) für neue Projekte zu erhöhen.
Auf die für Bestandsprojekte vom Waldbesitzer geleisteten Pufferbeiträge hat eine solche nachträgliche Änderung des Pufferbeitrags keine Auswirkungen.
Die Bestimmung der Puffergröße basiert auf spezifischen Analysen für den jeweiligen Geltungsbereich (z.B. Deutschland) und die dort verfügbaren Anwendungsbereiche gemäß den akkreditierten Methoden (z.B. '01 Wald-Wiederaufbau' oder '02 Waldumbau').
In der Pilotphase (2022/23) des Wald-Klimastandards betrug der Anteil für wenige Pilotprojekte lediglich 5%. Diese Ausnahme basierte darauf, dass zum Zeitpunkt die Analyse zur Bestimmung der Puffergröße noch nicht in Auftrag gegeben war. Trotz der geringeren Einzahlung haben diese Pilotprojekte Anspruch auf Ausgleichsmaßnahmen wie alle anderen Projekte.
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Weiterführende Informationen zur Analyse des Permanenzrisikos sind in folgender Grundlagenstudie zu finden:
| Analyse des Permanenzrisikos für den Geltungsbereich Deutschland Grundlagenstudie v1.0.00 Infosheet 0.4.00 |
Stellt sich im Rahmen eines Monitorings (6.8.), einer Re-Zertifizierungen (8.2.7) oder auf sonstige Weise (z.B. aufgrund einer Kündigung des Vertrages) heraus, dass sich das Projekt nicht entsprechend dem Projektszenario entwickelt, also insbesondere die im Projektszenario vorausgesagte Menge an eva-Zertifikaten des Projekts durch die Projektaktivitäten nicht oder nicht vollständig erreicht wurde oder erreicht werden wird, liegt ein Shortfall vor.
Ausgleich
Ein Shortfall innerhalb des Anrechnungszeitraums muss durch den Waldbesitzer oder über den von eva vorgehaltenen Permanenz-Puffer (7.1.) ausgeglichen werden, damit die tatsächlich erreichte Ökosystemleistung des Projekts wieder mit der im Projektszenario vorausgesagten Ökosystemleistung des Projekts übereinstimmt und die Anzahl der ausgegebenen eva-Zertifikate der tatsächlichen Ökosystemleistung des Projekts entspricht. Der Ausgleich erfolgt durch Stilllegung von eva-Zertifikaten durch den für den Shortfall Verantwortlichen.
Der Ausgleich hat grundsätzlich spätestens 6 Monate nach Kenntniserlangung vom Shortfall zu erfolgen. Verfügt der Verantwortlich nachweislich nicht über genug eigene eva-Zertifikate auf seinem Konto im Impact Registry, um durch deren Stilllegung den Shortfall auszugleichen, hat er eva innerhalb dieser Frist einen Plan für den Ausgleich des ausgefallenen eva-Zertifikate vorzulegen (“Ausgleichsplan”). Der Ausgleichsplan hat konkrete Maßnahmen (z.B. den Zukauf von eva-Zertifikaten oder die Erweiterung des Projekts durch neue Teilflächen) vorzusehen, mit denen der Shortfall innerhalb von 18 Monaten ab Kenntniserlangung vom Shortfall ausgeglichen werden kann. Spätestens nach Ablauf dieser 18 Monaten muss der Shortfall dann vom Verantwortlichen ausgeglichen sein.
Wer gleicht aus? (Verantwortlicher)
Ob der Ausgleich durch den Waldbesitzer auf dessen Kosten oder von eva über den Permanenz-Puffer erfolgt, hängt davon ab, ob die Ursache des Shortfalls ein 'beeinflussbarer' oder 'nicht beeinflussbarer Faktor' ist. Die Details sind in den folgenden Absätzen sowie im Wald-Klimastandard geregelt, der ergänzend Anwendung findet.
Beeinflussbarer Faktor
Shortfalls, denen ein 'Beeinflussbarer Faktor' zugrunde liegt, sind vom Waldbesitzer auszugleichen. Ein 'Beeinflussbarer Faktor' liegt immer dann vor, wenn das sich realisierende Risiko durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder den Wald-Klimastandard der Risikosphäre des Waldbesitzers zugeordnet wurde. Dies ist insbesondere in folgenden Konstellationen der Fall:
Nicht beeinflussbarer Faktor
Shortfalls, denen ein 'Nicht beeinflussbarer Faktor' zugrunde liegt, sind von eva über den Permanenz-Puffer auszugleichen. Ein 'Nicht beeinflussbarer Faktor' liegt vor, wenn das sich realisierende Risiko durch die AGB oder den Wald-Klimastandard der Risikosphäre von eva zugeordnet wurde. Dies ist insbesondere in folgenden Konstellationen der Fall:
Gemeinsame Verantwortung
Wenn die Ursachen des Shortfalls sowohl in beeinflussbaren als auch in nicht beeinflussbaren Faktoren liegen, wird der Shortfall anteilig nach dem Verhältnis der Verantwortlichkeiten ausgeglichen.
Sofern sich die Parteien nicht darüber einigen können, ob die Ursache des Shortfalls ein beeinflussbarer oder ein unbeeinflussbarer Faktor gewesen ist, entscheidet eva nach billigem Ermessen über diese Frage.
Verwendete Zertifikate
Die von eva und dem Waldbesitzer für den Ausgleich verwendeten eva-Zertifikate müssen möglichst ähnliche Eigenschaften aufweisen wie diejenigen eva-Zertifikate, deren Shortfall ausgeglichen werden soll. eva kann allerdings nicht garantieren, dass der Permanenz-Puffer in ausreichender Zahl über ähnliche Zertifikate verfügt. Die Ausgleichspflicht von eva ist daher auf die im Permanenz-Puffer befindlichen eva-Zertifikate beschränkt.
Der Waldbesitzer muss primär eva-Zertifikate des zu kompensierenden Projekts für den Ausgleich verwenden (beispielsweise durch die Erweiterung des Projekts mittels neuer Teilflächen) und darf nur hilfsweise auf den Zukauf von eva-Zertifikaten aus anderen eva-Projekten zurückgreifen.
Unterhält der Waldbesitzer mehrere Projekte, haftet er mit sämtlichen eva-Zertifikaten aus diesen Projekten für Shortfalls.
Spezifisch Bestandesbegründung
Abweichend von den vorherigen Absätzen gilt im Hinblick auf Projekte, die eine Bestandesbegründung zum Gegenstand haben (Methode '01 Wald-Wiederaufbau' und '02 Waldumbau') folgende Besonderheit:
Kommt es während des Zeitraums der Bestandesbegründung (nähere Definition in 4.2.2) zu einem Shortfall innerhalb des Projekts, ist dieser ausschließlich vom Waldbesitzer auszugleichen. Ein Ausgleich für ‘nicht beeinflussbare Risiken’ durch den Permanenz-Puffer findet innerhalb dieses Zeitraums nicht statt.
Der Waldbesitzer hat dieses Ausfallrisiko durch eigene Sicherungsmaßnahmen oder durch eine Versicherung eines Drittanbieters angemessen abzusichern.
Nach Ablauf dieser Frist werden Shortfalls gemäß der vorstehenden Absätze je nach Einordnung, ob es sich um ‘beeinflussbare’ oder ‘nicht beeinflussbare Risiken’ handelt, entweder vom Waldbesitzer oder durch den Puffer ausgeglichen.
Der Waldbesitzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass mögliche positive Abweichungen von der projizierten Menge an eva-Zertifikaten dem Permanenz-Puffer (7.1.) zugewiesen werden und nicht zu einer zusätzlichen Ausgabe (9.1.1) an den Waldbesitzer führen.
Sofern sich in Bezug auf ein Projekt nach zwei aufeinander folgenden Monitorings eine positive Abweichung der tatsächlichen Ökosystemleistung des Projekts im Vergleich zu der in Projekt- und Referenzszenario vorausgesagten Ökosystemleistung ergibt und deshalb absehbar ist, dass ausreichend Zertifikate im Permanenz-Puffer hinterlegt sind, um die zukünftigen Risiken der Permanenz für das jeweilige Projekt auszugleichen, kann eva evaluieren, ob etwaige Überschüsse von eva-Zertifikaten im Permanenz-Puffer nach eigenem Ermessen von eva an den Waldbesitzer übertragen werden können und/oder ob der zu leistendende Pufferbeitrag des Waldbesitzers für neue Projekte reduziert werden kann.
Es existieren klare Regeln für den Umgang mit Nichtkonformitäten von Indikatoren, dem Ausschluss von Teilflächen, dem Ausschluss von Projekten, dem Projektausscheiden, sowie der Zeit nach dem Anrechnungszeitraum.
Sofern bei einer Re-Zertifizierung durch den Zertifizierer oder im Rahmen einer Überprüfung einer 'gefährdet Meldung' (EN) gemäß 8.2.13 durch eva festgestellt wird, dass eine Teilfläche nicht mehr den Anforderungen des Wald-Klimastandards entspricht und ein diesbezüglicher Indikator deshalb als 'Nicht konform' (NC) bewertet wird, hat der Waldbesitzer die Möglichkeit, diese Fläche vom Projekt auszuschließen, um dadurch einen Gesamtausschluss des Projekts zu vermeiden.
Der Ausschluss erfolgt durch entsprechende Anpassung der Projektfläche in den Projektinformationen auf der eva Online-Plattform.
Ein solcher Teilausschluss führt dazu, dass bezüglich der auf die ausgeschlossene Fläche entfallenden eva-Zertifikate ein Shortfall vorliegt, der gemäß den Regelungen in 7.1.2 ausgeglichen werden muss.
Sofern bei einer Re-Zertifizierung durch den Zertifizierer oder im Rahmen einer Überprüfung einer 'gefährdet Meldung' gemäß 8.2.13 durch eva festgestellt wird, dass ein Indikator als 'Nicht konform' (NC) bewertet wird, erfolgt der Auschluss des Projekts durch eva.
Vor Erklärung des Projektausschlusses hat eva den Waldbesitzer abzumahnen und ihm Gelegenheit zu geben, die beanstandeten Mängel innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu beseitigen oder - sofern sich die Beanstandung auf eine abgrenzbare Teilfläche bezieht - diese beanstandete Teilfläche aus dem Projekt auszuschließen.
Sofern die Beseitigung der Mängel in dieser Frist unmöglich ist, hat der Waldbesitzer eva innerhalb dieser Frist ein Konzept zur Mängelbeseitigung vorzulegen und sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die schnellstmöglich zur Beseitigung des Mangels führen werden.
Innerhalb der gleichen Frist kann der Waldbesitzer gegenüber eva nachweisen, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist und das Projekt daher konform mit dem Wald-Klimastandard ist.
Der Ausschluss der gesamten Projektfläche stellt stets die Ultima Ratio dar.
Die endgültige Entscheidung über einen Projektausschluss wird von eva getroffen.
Ein solcher Projektausschluss führt dazu, dass bezüglich der auf die Projektfläche entfallenden eva-Zertifikate ein Shortfall vorliegt, der gemäß den Regelungen in 7.1.2 auszugleichen ist.
Nach Ablauf des Anrechnungszeitraums scheidet das Projekt aus der vertraglichen Bindung aus. Es sind keine weiteren Verpflichtungen der Parteien gegeben. Mit dem Ausscheiden werden die Zertifikate des Projekts in der Impact Registry entsprechend gekennzeichnet.
eva behält sich vor, den Waldbesitzer nach Ablauf des Anrechnungszeitraums zu kontaktieren, um mit ihm ein Monitoring des Projekts nach Ablauf des Anrechnungszeitraum zu erörtern. Ziel dieser Erörterung ist es, auch über den Anrechnungszeitraum hinaus die nach wie vor vorhandene Ökosystemleistung zu monitoren, um mögliche Shortfalls außerhalb des Anrechnungszeitraums ausgleichen zu können.
Projekte werden in regelmäßigen Zeitabständen von unabhängigen, qualifizierten Zertifizierern zertifiziert.
Hintergrund des Prinzips
Um sicherzustellen, dass die Projekte den Anforderungen des Wald-Klimastandards entsprechen und potenzielle Interessenskonflikte vermieden werden, ist eine regelmäßige und unabhängige Zertifizierung von entscheidender Bedeutung.
Diese Zertifizierungen werden von fachlich qualifizierten und akkreditierten Stellen durchgeführt, die keine persönlichen oder finanziellen Verbindungen zu den Projekten haben. Durch diese unabhängige Überprüfung wird die objektive Konformität der Projekte mit dem Wald-Klimastandard gewährleistet und das Vertrauen in die erzielten Ergebnisse gestärkt.
Die Zertifizierungsprozesse umfassen detaillierte Prüfungen der Projektunterlagen, vor-Ort-Besuche, sowie die Einhaltung von Transparenz- und Berichtspflichten. Durch die regelmäßige Wiederholung der Zertifizierungen wird sichergestellt, dass die Projekte kontinuierlich dem Wald-Klimastandard entsprechen und potenzielle Abweichungen oder Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können.
Die Zertifizierung wird durch einen unabhängigen Qualitätsdienstleister durchgeführt.
Der Zertifizierer verfügt über eine gültige Akkreditierung gemäß einer der folgenden Qualitätsnormen:
Der Zertifizierer wird von eva bestimmt und wechselt mindestens nach jeder dritten Zertifizierung eines Projekts.
Bei den meisten Klimastandards liegt die Auswahl des Zertifizierers beim Waldbesitzer, was den Vorwurf der Befangenheit aufkommen lässt, da der Waldbesitzer den Zertifizierer direkt bezahlt.
Im Gegensatz dazu wählt die eva gemäß 8.1.1 den Zertifizierer aus und übernimmt gemäß 8.1.3 die Kosten. Dadurch wird diesem Vorwurf entgegengewirkt.
Darüber hinaus ermöglicht dieser Ansatz eine kosteneffiziente und benutzerfreundliche Gestaltung des Zertifizierungsprozesses.
Die Kosten aller Zertifizierungen werden durch eva getragen, sofern ein Projekt bei seiner Erstzertifizierung
Bei Projekten mit kleineren Flächen bitten wir Sie, die Möglichkeit einer Zertifizierung als Projektgruppe zu prüfen. Sollte dies nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte eva für weitere Unterstützung.
Die Kosten der Überprüfung von ENs (8.2.13) werden nur nach Einzelfallprüfung durch eva getragen.
Mehr Informationen zur Zertifizierung als Projektgruppe finden Sie unter 8.2.5.
eva behält sich vor, unaufgefordert und auf eigene Kosten Maßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung von Anforderungen zu ergreifen.
Während des Anrechnungszeitraums werden die Indikatoren des Wald-Klimastandards regelmäßig gemäß einem klar definierten Prozess und klaren Zuständigkeiten überprüft.
Die Indikatorendetails werden auf folgender Seite näher beschrieben: Link
Die Gültigkeit der Zertifizierung des Projekts ist über den Anrechnungszeitraum (1.3.2) aufrechtzuerhalten. Sowohl die Erstzertifizierung als auch die nachfolgenden Re-Zertifizierungen haben jeweils eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.
Für die Zertifizierung des Projekts wird eine gültige Version des Wald-Klimastandards verwendet.
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Wie erfolgt das Upgrade?
Ab dem 15. März 2024 werden alle Projekte, die noch ihren Antrag noch im Entwurf haben (unter der Version 1.0) auf v1.1 migriert.
Der Wald-Klimastandard und seine Methoden werden kontinuierlich weiterentwickelt. Dabei werden die Entwicklungsschritte zum Zweck der Transparenz und Nachvollziehbarkeit in Versionen eingeteilt.
Bestandsschutz
Falls sich durch Weiterentwicklungen des Wald-Klimastandards neue oder angepasste Anforderungen ergeben, die ein bestehendes Projekt faktisch nicht erfüllen kann oder dessen Umsetzung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, besteht während des Zertifizierungsprozesses die Möglichkeit, eine Klarstellungsanfrage (CL; 8.2.14) als Ausnahme gemäß des 'Bestandsschutzes' zu stellen. Dadurch wird die Situation des betroffenen Projekts näher betrachtet und durch eva geprüft, ob eine Anpassung oder Ausnahme gerechtfertigt ist.
Der 'Bestandsschutz' erstreckt sich gleichermaßen auf Anforderungen Dritter, wie FSC oder PEFC, auf die der Wald-Klimastandard verweist und die sich ebenfalls weiterentwickeln können.
Zertifizierungen müssen innerhalb von 6 Monaten nach ihrem Beginn abgeschlossen werden.
Der Waldbesitzer nutzt die eva Online-Plattform, um:
Sofern durch die eva Online-Plattform vorgesehen, fügt er Unterlagen hinzu, um seine Aussagen zu belegen.
Anhand dieser Angaben wird die voraussichtliche Ökosystemleistung des Projekts im Anrechnungszeitraum errechnet, die Grundlage für die von eva an den Waldbesitzer herausgegebenen eva-Zertifikate ist.
Mit der Einreichung der Projektinformationen erhält das Projekt den Status 'Zertifizierung beantragt'.
Der Waldbesitzer nutzt das Referenzszenario-Tool (6.4.4) zur Erstellung von Referenzszenarien, die als Grundlage und Vergleichswert dienen.
Mit dem Projektszenario-Tool (6.5.3) erstellt der Waldbesitzer individuelle Modelle auf Grundlage seiner definierten Projektaktivitäten.
Die Differenz zwischen Referenz- und Projektszenario ergibt den positiven Effekt des Projekts in Form einer zusätzlichen geschaffenen Ökosystemleistung. Diese bildet die Grundlage für die von eva herausgegebenen eva-Zertifikate (6.7.1).
Die Erstzertifizierung erfolgt mit dem Einreichen des Antrags.
Im Rahmen der Erstzertifizierung werden die vom Waldbesitzer eingereichten Projektinformationen durch einen Zertifizierer auf Konformität und Plausibilität der Anforderungen des Wald-Klimastandards überprüft.
Der genaue Zeitpunkt der Erstzertifizierung kann durch Anforderungen aus dem Wald-Klimastandard eingeschränkt sein.
Der Zertifizierer wird von eva beauftragt. Bei der Auswahl des Zertifizierers ist eva frei, mit den im Wald-Klimastandard geregelten Einschränkungen.
Der Waldbesitzer verpflichtet sich, mit dem Zertifizierer zusammenzuarbeiten und diesem über die eva Online-Plattform und während seiner Vor-Ort Begehung sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für eine Überprüfung und Zertifizierung des Projekts erforderlich sind.
Der genaue Umfang, Inhalt und der Prozess der Erstzertifizierungs-Prüfung ergeben sich aus dem Wald-Klimastandard.
Das Ergebnis der Erstzertifizierung wird vom Zertifizierer in einem Zertifizierungsbericht festgehalten, der auch die Anzahl der durch das Projekt entstehenden eva-Zertifikate enthält. Der Inhalt des Zertifizierungsberichts entspricht den im Wald-Klimastandard definierten Inhalten.
Ablauf
Der Zertifizierer schlägt dem Waldbesitzer bzw. dem Ansprechpartner des Projekts einen Termin für einen gemeinsamen Video-Anruf oder gleich eine Vor-Ort-Begehung vor.
Während der Vor-Ort-Begehung werden üblicherweise vormittags in Büroräumen die Projektinformationen und Unterlagen besprochen, während mittags und nachmittags die Flächen begangen werden.
Die Anwesenheit des Waldbesitzers während der Vor-Ort-Begehung ist nicht zwingend erforderlich, solange der Ansprechpartner über ausreichende Informationen zum Projekt verfügt.
Im Anschluss der Vor-Ort-Begehung findet ein Austausch zwischen dem Zertifizierer und dem Waldbesitzer / Ansprechpartner über die eva Online-Plattform statt, bei dem der Zertifizierer spezifische Fragen in Form von Nachfragen/Korrekturanfragen (IN/CARs, 8.2.10) stellt, die vom Waldbesitzer / Ansprechpartner beantwortet werden.
Wenn der Zertifizierer zu dem Schluss kommt, dass das Projekt den Anforderungen des Wald-Klimastandards entspricht und alle Indikatoren den Status 'Konform (C, 8.2.9)' haben, erfolgt die Erstzertifizierung des Projekts.
Das Projekt wird während des gesamten Anrechnungszeitraum durch regelmäßige Re-Zertifizierungen überwacht, die mindestens alle 5 Jahre ab der Erstzertifizierung stattfinden. Bei diesen Re-Zertifizierungen prüft der von eva beauftragte Zertifizierer, ob sich das Projekt gemäß den Annahmen in Projekt- und Referenzszenario entwickelt.
Der Zeitpunkt der Re-Zertifizierungen wird innerhalb der 5 Jahre nach billigem Ermessen von eva bestimmt. Die Kosten für die Re-Zertifizierungen werden von eva getragen. Bei der Auswahl des Zertifizierers ist eva frei, mit den im Wald-Klimastandard geregelten Einschränkungen.
Aktualisierung
Die Überprüfung erfolgt hauptsächlich anhand der vom Waldbesitzer in der eva Online-Plattform eingestellten und aktualisierten Projektinformationen. Der Waldbesitzer hat die Projektinformationen regelmäßig (mindestens alle 5 Jahre) anhand etwaiger Änderungen des Wald-Klimastandards zu aktualisieren.
Falls sich aufgrund von Änderungen des Wald-Klimastandards neue oder angepasste Anforderungen an das Projekt ergeben, die retrospektiv von einem bestehenden Projekt nicht erreicht werden können, kann der Waldbesitzer für das Projekt 'Bestandsschutz' beantragen. Wird der Bestandsschutz durch eva gewährt, müssen die geänderten Anforderungen vom Projekt nicht eingehalten werden.
Überprüfung der Indikatoren
Art und Umfang der Re-Zertifizierungsprüfung ergeben sich aus den Anforderungen des Wald-Klimastandards. Der Zertifizierer überprüft insbesondere Indikatoren in Bezug auf
Die Additionalität des Projekts wird im Rahmen der Re-Zertifizierung nicht geprüft.
Der Zertifizierer bewertet die geprüften Indikatoren gemäß den im Wald-Klimastandard festgelegten Regeln und weist jedem Indikator einen entsprechenden Status zu.
Falls erforderlich, ist der Zertifizierer berechtigt, eine Vor-Ort-Begehung und/oder Interviews mit Projektteilnehmern durchzuführen, um die Überprüfung zu unterstützen.
Wenn das Projekt den Anforderungen des Wald-Klimastandards entspricht und die tatsächlichen Entwicklungen der vorhergesagten Anzahl an eva-Zertifikaten im Projektszenario entspricht, erfolgt die Re-Zertifizierung. Falls dies nicht der Fall ist, liegt ein Nicht-Konformitätsfall (NC) oder eine Abweichung vor, die gemäß den Anforderungen des Wald-Klimastandards behandelt wird.
Der Zertifizierer erstellt einen Zertifizierungsbericht über das Ergebnis der Re-Zertifizierung, der den Vorgaben des Wald-Klimastandards entspricht.
Im Rahmen des Monitorings wird während des Anrechnungszeitraums eines Projekts überprüft, ob das Projekt sich entsprechend den Annahmen in Projekt- und Referenzszenario entwickelt, insbesondere ob die vorausgesagte Ökosystemleistungen des Projekts durch die Projektaktivitäten zum Zeitpunkt des Monitorings tatsächlich erreicht werden und die Anzahl der ausgegebenen eva-Zertifikate der tatsächlich eingetretenen Ökosystemleistung entspricht.
Hierfür beauftragt eva nach billigem Ermessen eine unabhängige Organisation mit entsprechender Fachexpertise mit der Erstellung einer Monitoring-Studie.
Nach Fertigstellung der Monitoring-Studie prüft eva diese auf Plausibilität und gleicht ihr Ergebnis mit der prognostizierten Ökosystemleistung ab. Sofern erforderlich, werden die Monitoring-Informationen durch einen Zertifizierer zu Qualitätssicherungszwecken überprüft.
Um die Monitoring-Studien durchzuführen, gewährt der Waldbesitzer den teilnehmenden Parteien die erforderlichen Zugangs- und Überflugsrechte.
Die Intervalle des Monitorings ergeben sich aus den Anforderungen des Wald-Klimastandards. Die Kosten des Monitorings werden von eva getragen.
Entsprechen die Entwicklungen des Projekts derjenigen, die im Projektszenario für den Zeitpunkt des Monitoring vorausgesagt waren, wird ein entsprechender Teil der eva-Zertifikate vom Status 'validiert' in den Status 'verifiziert' überführt und entsprechend in der Impact Registry geändert. Dadurch wird zum Ausdruck gebracht, dass die ursprünglich prognostizierte Ökosystemleistung zum Zeitpunkt des Monitorings durch Projektaktivitäten tatsächlich erreicht werden konnte.
Weicht der aktuelle Status des Projekts von dem in Projekt- und Referenzszenario prognostizierten Status ab, liegt im Fall einer negativen Abweichung ein Shortfall vor, der gemäß der Regelungen in 7.1.2 zu behandeln ist. Im Falle einer positiven Abweichung entstehen zusätzliche eva-Zertifikate, die nicht an den Waldbesitzer herausgegeben, sondern dem Permanenz-Puffer (7.1.3) zugewiesen werden.
Im Fall, dass projektspezifische Monitoringdaten, können diese in Absprache mit eva als Grundlage für die Umsetzung des Monitorings genutzt werden. Zusätzliche Mehrkosten, die hierbei entstehen, trägt der Waldbesitzer.
Dieser Status sagt aus, dass der Indikator erfüllt ist. Grundlage sind Projektinformationen und Nachweise, die während eines Zertifizierungsprozesses geprüft werden.
Mit dem Status C (engl. Compliant) gilt ein Indikator als konform.
Dieser Status sagt aus, dass ein Indikator durch das Projekt nicht ausreichend erfüllt wird, aber nach Einschätzung des Zertifizierers die Möglichkeit besteht, die Erfüllung des Indikators durch weitere Nachweise oder Nachbesserungsmaßnahmen während des aktuellen Zertifizierungsprozesses herbeizuführen.
Der Status ist vor Abschluss des Zertifizierungsprozesses durch den Zertifizierer in ein C, CL, FAR oder NC zu überführen.
Mit dem Status IN/CAR (engl. Inquiry / Corrective Action Request) gilt ein Indikator als nicht konform.
Dieser Status sagt aus, dass ein Indikator durch das Projekt zwar nicht ausreichend erfüllt wird, aber nach Einschätzung der Zertifizierers die Möglichkeit besteht, die Erfüllung des Indikators durch weitere Nachweise, Nachbesserungsmaßnahmen oder natürliche Entwicklungen bis zur nächsten Zertifizierung herbeizuführen.
Nach der Überprüfung eines FARs einer vergangenen Zertifizierung ist der Indikator durch den Zertifizierer in ein C, CL, CAR oder NC zu überführen.
Mit dem Status FAR (engl. Forward Action Request) gilt ein Indikator als konform.
Dieser Status sagt aus, dass ein Indikator durch das Projekt nicht erfüllt ist und nach Einschätzung des Zertifizierers keine Möglichkeit besteht, dass dieser Indikator durch weitere Nachweise oder Nachbesserungsmaßnahmen bis zur nächsten Zertifizierung erfüllt werden kann.
Die Folge eines NC auf der Ebene eines Indikators hat den NC-Status des gesamten Zertifizierungsprozesses zur Folge und führt zu einem Projektausschlussverfahren, das durch eva umgesetzt wird.
Mit dem Status NC (engl. Non-Compliant) gilt ein Indikator als nicht konform.
Der Waldbesitzer verpflichtet sich, eva unverzüglich zu melden, wenn die Realisierung der im Projektszenario gesetzten Ziele im Hinblick auf die Ökosystemleistung gefährdet ist und/oder er Grund zu der Annahme hat, dass die von ihm geplanten Projektaktivitäten sich nicht oder nicht vollständig umsetzen lassen ('gefährdet Meldung').
Bis zur Klärung des der 'gefährdet Meldung' zugrunde liegenden Vorgangs und abhängig von dessen Natur und Schwere behält sich eva das Recht, vor Aktivitäten auf der eva Online-Plattform oder im Impact Registry, die in Verbindung mit dem Projekt stehen, zu pausieren.
Wenn festgestellt wird, dass aktuelle Entwicklungen des Projekts nicht der prognostizierten und ausgegebenen Anzahl von Zertifikaten entsprechen, hat der Waldbesitzer dies ebenfalls an eva zu melden.
Als Konsequenz sind durch den Waldbesitzer die Modelle des Projektszenarios auf der eva Online-Plattform auf seine Kosten anzupassen. Die aktualisierten Szenarien und evtl. auch Flächen werden von eva überprüft. Sofern die sich aufgrund der neuen Szenarien ergebenden Zertifikate geringer sind als die bereits an den Waldbesitzer ausgegebenen Zertifikate, liegt ein Shortfall (7.1.2) vor.
Dieser Status sagt aus, dass zwischen Zertifizierer und dem Waldbesitzer Uneinigkeit über die Auslegung eines Indikators, die Anwendung des Wald-Klimastandards oder die Akzeptanz eines Nachweises oder einer Maßnahme herrscht. Die Frage, ob der Indikator durch das Projekt erfüllt ist oder nicht, wird im Falle einer solchen Klarstellungsanfrage durch eva geklärt. Die Entscheidung ist für die Parteien verbindlich.
Die Kosten für die Entscheidungsfindung trägt eva.
Der Status eines beantworteten CL (engl. Clarification Request) ist durch den Zertifizierer in ein C, CAR, FAR oder NC zu überführen.
Bei einer CL gibt es bis zur Klärung des Sachverhaltes keinen Statuswechsel des Indikators.
Klärungsanfragen (CLs) sind über die eva Online-Plattform (Zertifizierungsplattform) an die eva zu richten.
Die Inhalte des Zertifizierungsberichtes entsprechen den UNFCCC-Leitlinien.
UNFCCC definiert die Inhalte seiner Zertifizierungsberichte in folgenden Leitlinien: CDM Validation and Verification Standard for Project Activities, 395, Link
Der Zertifizierungsbericht umfasst mindestens folgende Inhalte:
Im Zertifizierungsbericht bestätigt der Zertifizierer gegenüber eva, dass
* Nur relevant bei der Erstzertifizierung.
Die Einmaligkeit der Ausgabe und Inwertsetzung von Ökosystemleistungen wird durch ein öffentlich zugängliches, an das nationale Inventarsystem rapportierendes Registrierungssystem (Impact Registry) sichergestellt.
Hintergrund des Prinzips
Die Ausgabe und Inwertsetzung von Ökosystemleistungen bergen das Risiko, dass diese in verschiedenen Systemen (z.B. freiwilliger und verpflichtender Emissionsmarkt) angerechnet und verkauft werden.
Um diesem Risiko vorzubeugen, werden klare Regeln zur Vermeidung von bzw. zum Umgang mit Doppelzählung (engl. double counting) und Doppelbeanspruchung (engl. double claiming) benötigt.
Auf Basis eines Zertifizierungsberichts (8.3.) werden Zertifikate aus Ökosystemleistungen ausgegeben und können anschließend übertragen und stillgelegt werden.
Ausgabe (Issuance)
Nach der Erstzertifizierung des Projekts gibt eva auf Basis des Erstzertifizierungsberichts für das Projekt die im Erstzertifizierungsbericht ausgewiesene Anzahl an eva-Zertifikaten an den Waldbesitzer aus (Issuance). Die Ausgabe erfolgt durch Gutschrift der eva-Zertifikate auf das Konto des Waldbesitzers im Impact Registry.
Dienstleistung der Dokumentation
Bei der Ausgabe handelt es sich rechtlich nicht um eine Übertragung von eva-Zertifikaten von eva an den Waldbesitzer. Vielmehr erbringt eva durch die Ausgabe der eva-Zertifikate gegenüber dem Waldbesitzer eine Dienstleistung in Form einer Dokumentation.
Diese Dokumentation hat zum Inhalt, dass die ausgegebenen eva-Zertifikate unter Beachtung der Anforderungen des Wald-Klimastandards durch den Waldbesitzer entstanden sind und dass bei Eintreten der in Projekt- und Referenzszenario angenommenen Umstände und Umsetzung der geplanten Projektaktivitäten zusätzliche Ökosystemleistungen entstehen, die der Anzahl der ausgegebenen eva-Zertifikate entsprechen.
Gegenstand der Dokumentation ist ausdrücklich nicht, dass der durch die eva-Zertifikate verkörperte schuldrechtliche Anspruch auf Herbeiführung der Ökosystemleistung gegenüber dem Waldbesitzer tatsächlich besteht.
Für den rechtlichen Bestand der in den eva-Zertifikaten verkörperten Rechte (Verität) haftet allein der Waldbesitzer gegenüber dem Erwerber der eva-Zertifikate, nicht jedoch eva.
Verteilung der eva-Zertifikate
Der Waldbesitzer erhält für das Projekt 70% der eva-Zertifikate, die gemäß des Zertifizierungsberichts der Erstzertifizierung bei vollständiger Umsetzung der Projektaktivitäten entstehen. Die verbleibenden 30% der eva-Zertifikate des Projekts werden aufgeteilt: 15% dienen als Sicherung der Permanenz und werden dem Permanenz-Puffer (7.1.) zugewiesen. Die verbleibenden 15% stellen die Vergütung von eva dar (10.3.1 / 10.3.2).
Status der eva-Zertifikate
Die eva-Zertifikate, die nach der Erstzertifizierung des Projekts ausgestellt werden, haben zunächst den Status 'validiert'. Ein validiertes Zertifikat belegt, dass bei Erfüllung der Annahmen in Projekt- und Referenzszenario über den Anrechnungszeitraum voraussichtlich die durch das eva-Zertifikat verkörperte Ökosystemleistung generiert wird.
Während des Anrechnungszeitraums ändern eva-Zertifikate unter Annahme der erfolgreichen Projektumsetzung ihren Status von 'validiert' auf 'verifiziert'. Diese Änderung erfolgt, wenn im Rahmen der Monitorings bestätigt wird, dass eine prognostizierte Ökosystemleistungen des Projekts tatsächlich erreicht wurde. Der entsprechende Status wird im Impact Registry vermerkt.
Wird bei den Projekt- und Referenzszenarien sowie bei den daraus resultierenden eva-Zertifikaten zwischen 'Avoidance' und 'Removal' unterschieden?
Je nach gewählter Methode tragen Projekte sowohl durch Speicherung (Removal) als auch durch die Vermeidung von Emissionen in der Atmosphäre (Avoidance) zur Klimawirkung bei.
eva strebt an, diese Differenzierung neutral und transparent zu dokumentieren, indem sie in den Projektinformationen das Verhältnis des Avoidance/Removal Anteils (zum Beispiel 30:70) kennzeichnet. Diese Kennzeichnung bezieht sich auf Ebene einer Zertifizierung und nicht auf einzelne Teilflächen.
Die technische Umsetzung dieser Information im Impact Registry ist für Ende 2024 geplant.
Der Indikator 'Direct Trade' ist ausschließlich ein Hinweis und soll dem Waldbesitzer dienen, seine Ökosystemleistungen potenziell besser zu vermarkten.
Der Waldbesitzer kann nach der Ausgabe (9.1.1) bei jeder Übertragung (9.1.3) entscheiden, ob er die Einheiten als 'Direct Trade' Zertifikate übertragen möchte oder nicht.
Wird diese Option nicht gewählt, kann der Empfänger die Zertifikate weiter an einen Dritten übertragen oder stilllegen (9.1.3).
Wird die Option 'Direct Trade' gewählt, kann der Empfänger keine weitere Übertragung durchführen. Der Empfänger kann die Ökosystemleistung ausschließlich für sich verwenden und stilllegen (9.1.3).
Ein Ökosystemleistung kann somit im Gegensatz zu regulären Zertifikaten nicht gehandelt werden.
Der Hintergrund dieses Indikators besteht darin, Projekten die Möglichkeit zu geben, spekulativen Handel auszuschließen.
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Im Impact Registry können Sie diese Option auswählen, indem Sie bei einem "Transfer" unter "Übertragungsverfahren" die Option "Klimaleistung" anstelle von "Zertifikaten" auswählen.
Die durch das Projekt generierten eva-Zertifikate (validiert und verifiziert) können vom Waldbesitzer auf dem freiwilligen Markt ab erfolgreicher Ausgabe der Zertifikate ohne Einschränkungen verwertet werden, insbesondere durch Übertragung der eva-Zertifikate an Dritte oder deren Stilllegung. Ein Handel der eva-Zertifikate im Rahmen des regulierten Marktes ist nicht möglich.
Übertragung (engl. transfer)
Die Übertragung von eva-Zertifikaten führt dazu, dass die Verfügungsbefugnis über das Zertifikat vom Übertragenden (z.B. dem Waldbesitzer) auf den Empfänger übergeht. Sie setzt voraus, dass der Übertragende und der Empfänger jeweils über ein Konto im Impact Registry verfügen, da die Übertragung über diese Plattform abgewickelt wird. Nach Abschluss der Übertragung ist der Empfänger als neuer Inhaber des Zertifikats im Impact Registry vermerkt. eva ist an dem Übertragungsvorgang nicht beteiligt, sondern stellt lediglich die digitale Infrastruktur für die Übertragung der eva-Zertifikate zur Verfügung.
Stilllegung (engl. retirement)
Statt einer Übertragung können eva-Zertifikate vom Berechtigten (Inhaber) auch stillgelegt werden. Die Stilllegung hat zur Folge, dass das eva-Zertifikat nicht mehr übertragen werden kann. Eine Stilllegung kann erfolgen, um im eva-Zertifikat verkörperte Ökosystemleistung mit konkreten Unternehmenszielen zu verrechnen oder um Shortfalls auszugleichen. Die Stilllegung kann nur von demjenigen vorgenommen werden, der zum Zeitpunkt der Stilllegung als Berechtigter im Impact Registry vermerkt ist. Die Stilllegung wird im Impact Registry vermerkt.
Für eine Stilllegung mit der Absicht der Ausgabe von Digitalwährungen oder Tokens und deren Übertragung in ein anderes Register ist eine vorherige schriftliche Zustimmung von eva erforderlich.
Preisgestaltung
Der Waldbesitzer ist im Hinblick auf die Preisgestaltung für die Übertragung und Stilllegung von eva-Zertifikaten vollkommen frei. eva behält sich gleichwohl vor, im Rahmen ihrer Produktkommunikation eine unverbindliche Preisempfehlung auszusprechen.
Zusätzliche Einschränkungen der Übertragbarkeit können sich aus 9.1.2 ergeben.
Im Impact Registry gibt es die Option von zwei Stilllegungs-Notizen (für den Status validiert und verifiziert) zu hinterlegen. Diese erlauben es, die entsprechende Verwendung der Zertifikate öffentlich zu kommunizieren.
Die Ausgabe der Zertifikate, sowie deren Inwertsetzung und Verwaltung erfolgt über ein von der eva anerkanntes Impact Registry.
Vorgänge im Impact Registry sind nach neuestem Stand der Technik gesichert.
Die Kosten für das Impact Registry Nutzerkonto des Waldbesitzers werden von der eva übernommen.
Das Risiko der Doppelzählung von Ökosystemleistungen wird vermieden.
Die Zertifikate werden jährlich an die Behörden des nationalen Inventarregisters gemeldet. Dadurch wird die Erteilung von Corresponding Adjustments entsprechend des Pariser Abkommen ermöglicht.
Weitere Informationen zu den Themen 'Zertifikatstypen, Double Counting & Klima-Claims' finden Sie im folgenden Infosheet:
| Zertifikatstypen, Double Counting & Klima-Claims Wie Unternehmen Klima-Aufforstungen in Deutschland unterstützen können Infosheet v1.0.00 - Stand: Oktober 2022 |
Aufgrund der aktuellen Dynamik im freiwilligen CO2-Markt zum Thema Doppelzählung soll das Infosheet Ende 2023 / Anfang 2024 inhaltlich überarbeitet werden.
Der Waldbesitzer sichert zu, dass im Anrechnungszeitraum die Projektaktivitäten nicht für die Generierung anderer Zertifikate derselben Ökosystemleistung von Drittanbietern genutzt werden.
Durch diesen Indikator soll sichergestellt werden, dass es nicht zu Doppelzählungen der in den eva-Zertifikaten verkörperten Ökosystemleistungen kommt.
eva fördert die breite Akzeptanz und Skalierung verschiedener Ökosystemleistungen im Bereich Wald durch eine partizipative, marktnahe und praxisorientierte Ausgestaltung seiner Regelwerke.
Hintergrund des Prinzips
Um eine maximale Wirkung im Bereich der Ökosystemleistungen zu erzielen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Standards nicht nur die unmittelbaren Leistungen der Projekte nachweisen, sondern auch die Praktikabilität der Zertifizierung und die unterschiedlichen Motive aller Beteiligten berücksichtigen.
Durch diese ganzheitliche Betrachtung werden optimale Voraussetzungen geschaffen, um eine hohe Integrität, Nutzerfreundlichkeit und Skalierbarkeit der Standards in den verschiedenen Bereichen der Ökosystemleistungen zu gewährleisten.
Die Entwicklung des Wald-Klimastandards erfolgt praxisorientiert in einem partizipativen Prozess.
eva bezieht die Interessen der in Deutschland relevanten Stakeholder hinsichtlich Praktikabilität und Zweckmäßigkeit regelmäßig durch Veranstaltungen und Public Consultations ein.
Dieses Kriterium und seine Indikatoren beschreiben das Akkreditierungs- und Revisionsverfahren für web-basierte Ökosystem-Bilanzierungsmethoden im Rahmen des Wald-Klimastandards.
Akkreditierungsverfahren
Das Akkreditierungsverfahren ist von Methodenentwicklern anzuwenden, die den Geltungs- und Anwendungsbereich des Wald-Klimastandards erweitern möchten.
Revisionsverfahren
Durch Revisionsverfahren werden Methoden kontinuierlich auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, Erfahrungen aus Projekten sowie sich ändernden politischen und Markt-Rahmenbedingungen aktualisiert und verbessert. Revisionen finden regelmäßig statt:
In einer Methodenskizze stellt der Methodenentwickler seine webbasierte Methode der eva vor.
Akkreditierungsverfahren
Dieser Prozessschritt (Indikator) hat das Ziel, die Idee einer neuen Methode kritisch zu prüfen, das Marktpotenzial und die strategische Relevanz für eva zu klären.
Für die Evaluation erhält eva vom Methodenentwickler eine Methodenskizze in Form einer Präsentation (PPT). In dieser Methodenskizze werden folgende Inhalte beschrieben:
Der Methodenentwickler nutzt dabei eva Terminologie (siehe Glossar: Link).
Nach einer Vorstellung und Austauschrunden evaluiert eva die Methodenskizze hinsichtlich seines Marktpotenzials und seiner strategischen Relevanz für eva. Für die Evaluation kann eva externe Gutachter einbeziehen.
Im Falle einer positiven Evaluation, wird eine Absichtserklärung / Memorandum of Understanding zur Entwicklung und Möglichkeit der Anerkennung der geplanten Methode zwischen dem Methodenentwickler und der eva vereinbart. Es folgt der nächste Schritt.
Im Falle einer negativen Evaluation wird der Prozess eingestellt.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Der Methodenentwurf wird von Mitgliedern des Multi-Stakeholder-Forums, dem Technischen Komitee, sowie von interessierten Stakeholdern (Öffentlichkeit) und der eva positiv bewertet.
Akkreditierungs- und Revisionsverfahren
Der Indikator bezieht sich auf das Multi-Stakeholder-Forum, Technischen Komitee, sowie von interessierten Stakeholdern im jeweilig für die Methode definierten Geltungs- und Anwendungsbereich.
eva organisiert mit dem Methodenentwickler Workshops / Feedback-Runden, die in verschiedenen Formaten (online, offline) stattfinden und dem Methodenentwickler ermöglichen mittels Feedback / Verbesserungsvorschläge die Sichtweisen und Bewertungen der im Indikator genannen Stakeholder einzusammeln.
Dabei wird allen Stakeholdern eine aktualisierte Entwurfskizze (PPT) und Methodenentwurf (DOC) vorgestellt. Die Workshops / Feedback-Runden können dabei in Themenblöcke aufgeteilt werden, solange im Ganzen alle Inhalte mit allen Stakeholdern besprochen werden.
Das Feedback / die Verbesserungsvorschläge aus den Workshops / Feedback-Runden führen zu einer aktualisierten Entwurfsversion (PPT, DOC) und Software durch den Methodenentwickler.
Teil der Workshops / Feedback-Runden ist eine 4-wöchige Public Consultation, die durch eva organisiert wird.
In einer Zusammenfassung wird
durch den Methodenentwickler dokumentiert und durch eva veröffentlicht.
Im Falle einer positiven Bewertung wird eine Methodenvereinbarung zwischen dem Methodenentwickler und eva geschlossen. Es folgt der nächste Schritt.
Im Falle einer negativen Evaluation kann eva entscheiden, den Prozess einzustellen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Zusätzlich im Akkreditierungsverfahren
Während des Akkreditierungsverfahren sollen in diesem Prozessschritt mindestens 5 Pilotprojekte identifiziert werden, die sich mittels Interessensbekundungen für eine Pilot-Zertifizierung im Rahmen des Praxischecks (10.2.5) bereit erklären.
Die Auswahl diese Pilotprojekte ist mit dem Ziel einer hohen Diversität an Projekttypen im Rahmen des Geltung- und Anwendungsbereiches der Methode zu treffen. Die maximale Größe und Anzahl von Pilotprojekten kann durch eva limitiert werden.
Der aktualisierte Methodenentwurf wird durch eine unabhängige Organisation mit Fachexpertise auf seine Qualität geprüft.
Akkreditierungsverfahren
eva beauftragt eine unabhängige Organisation mit langjähriger Fachexpertise im Geltungs- und Anwendungsbereich der Methode zur Bewertung ihrer Qualität.
Dem Fachprüfer wird für seine Arbeit ein aktualisierter Methodenentwurf (10.2.1), die Zusammenfassung der Stakeholder Feedbacks (10.2.2), sowie ein Login zur aktuellen Methodensoftware bereitgestellt und vorgestellt.
Der Fachprüfer prüft auf dieser Grundlage entsprechend der Leistungsbeschreibung Link den Methodenentwurf und erstellt einen Prüfbericht.
Der Entwurf des Prüfberichts kann Feedback in Form von Korrekturanfragen (CARs) enthalten, die durch den Methodenentwickler adressiert werden.
Sobald alle Korrekturanfragen adressiert wurden, erstellt der Prüfer seinen finalen Prüfbericht mit einer Empfehlung der Anerkennung oder Ablehnung dieser Entwurfsversion der Methode.
Im Falle einer positiven Empfehlung folgt der nächste Schritt. Im Falle einer negativen Empfehlung (Ablehnung), kann eva entscheiden, den Prozess einzustellen.
Die Kosten werden durch eva getragen.
Revisionsverfahren
Bei Revisionsverfahren entscheidet eva über die Notwendigkeit einer externen Fachprüfung. Maßgeblich sind hierbei die Signifikanz der Anpassungen seit der letzten geprüften Version.
Der Methodenentwurf wird durch das Technische Komitee für den Praxischeck zugelassen.
Akkreditierungs- und Revisionsverfahren
Als Entscheidungsgrundlage erhält das Technischen Komitee einen aktualisierten Methodenentwurf (10.2.1), die Zusammenfassung der Stakeholder Feedbacks (10.2.2), sowie das Ergebiss der Fachprüfung (10.2.3). Der Methodenentwickler stellt dem Technischen Komitee die Zusammenfassung dieser Unterlagen in Form einer Präsentation vor.
Feedback / Verbesserungsvorschläge von Mitgliedern des Technischen Komitees sollten bereits in Prozessschritt 10.2.2 zu möglichen Anpassungen geführt haben.
Im Falle einer positiven Bewertung wird die Methode für den nächsten Prozessschritt zugelassen. Im Falle einer negativen Bewertung kann eva entscheiden, den Prozess einzustellen.
Die Methode wird im Feld angewandt.
Praxischeck im Akkreditierungsverfahren
Die Phase des Praxischecks wird im Methoden-Akkreditierungsverfahren synonym als 'Pilotphase' bezeichnet.
Mit der 'Pilotphase' werden folgende Ziele verfolgt:
Während der Pilotphase wird die Methode an ca. 5-10 Projekten getestet. Idealerweise werden Projekte mit möglichst unterschiedlichen Projekteigenschaften pilotiert. Die Beendigung der Pilotphase orientiert sich an der Erfüllung ihrer Ziele. Zertifikate, die aus den Pilotprojekten entstehen, werden als vollwertige eva-Zertifikate ausgegeben.
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Weiterentwicklung nach der Akkreditierung
Der Methodenentwickler hat das Recht, die Software in ihrer Nutzerfreundlichkeit ohne Kenntnisnahme der eva weiterzuentwickeln, soweit diese Entwicklungen keinen Einfluss auf die Berechnungen und damit auf die Ausgabe von Zertifikaten haben.
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Revisionsverfahren
Entsprechend der unter 10.2. definierten Frequenz werden Methoden regelmäßig überprüft.
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Unterstützung durch Methodenentwickler
Im Allgemeinen stellt der Methodenentwickler für Waldbesitzer, Projektberater und Zertifizierer ausreichend Unterstützung und Dokumentation für die Nutzung der Methode und Software zur Verfügung (z.B. Tutorials, Q&A Webinare).
eva erhält als Vergütung für die Ausgabe der eva-Zertifikate und die sonstigen aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Aufgaben und Verpflichtungen eine Gebühr in Form von eva-Zertifikaten durch den Waldbesitzer.
Die Gebühr wird zum Zeitpunkt der Ausgabe (9.1.1) fällig.
Die Ausgabe (9.1.1) erfolgt auf das Nutzerkonto der eva im Impact Registry.
Die Aufgaben und Verpflichtungen der eva umfassen:
Die Gebühr beläuft sich auf 15% der im Zertifizierungsbericht der Erstzertifizierung für das Projekt angegebenen eva-Zertifikate.
Der Waldbesitzer überträgt diese zu entstehenden eva-Zertifikate bereits mit Einreichung der Projektinformationen für das jeweilige Projekt auf der Zertifzierungsplattform im Wege der Abtretung auf eva. eva nimmt die Abtretung an.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die 'Gebühren-Zertifikate' des eigenen Projekts mit zu vermarkten. Die genauen Konditionen sind im Voraus mit eva zu besprechen.
Wenn Sie Interesse an dieser Möglichkeit haben, bitten wir Sie, Kontakt mit eva aufzunehmen, um weitere Informationen zu erhalten.
eva ist berechtigt, die ihr als Gebühr zustehenden eva-Zertifikate bei der Ausgabe der eva-Zertifikate an den Waldbesitzer einzubehalten und am Markt selbstständig zu verwerten.
eva hat das Ziel, die Motivationen und Interessen der Stakeholder entlang der Wertschöpfungskette von Ökosystemleistungen effizient miteinander zu verbinden.
Der Wald-Klimastandard ermöglichen grundsätzlich allen Waldbesitzern durch die Zertifizierung von Ökosystemleistungen die entscheidende (Co-)Finanzierung ihrer Projektaktivitäten.
Nutzer haben die Möglichkeit, ihre Umwelt- oder Klimastrategie bei der Stilllegung ihrer Zertifikate zu hinterlegen, um öffentlich transparent zu machen, mit welcher Motivation und in welchem Umfang sie bestimmte Ökosystemleistungen oder Projekte unterstützen.
Für Organisationen mit mehr als 500 Mitarbeitern empfiehlt eva die Umsetzung einer Klimastrategie gemäß den Net-Zero Standards der Science Based Target Initiative (SBTi).
Für Organisationen mit weniger als 500 Mitarbeitern empfiehlt eva die Entwicklung ihrer Klimastrategie in Zusammenarbeit mit professionellen Klimaschutzexperten, sei es intern oder extern.
Generell haben Käufer von validierten Zertifikaten die Möglichkeit, Contribution Claims geltend zu machen, die beispielsweise aussagen: "Wir tragen zu den Wald-Klimazielen Deutschlands bei.".
Zusätzlich können Käufer von verifizierten Zertifikaten das Recht von Net-Zero Claims erlangen, die gemäß den Definitionen von SBTi oder anderen Standards festgelegt werden.
Nachweise für diesen Indikator sind im Impact Registry bei der Stilllegung der Zertifikate zu hinterlegen.
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Weiterführende Informationen zum Thema 'Zertifikatstypen, Double Counting & Klima-Claims' sind im folgenden Infosheet zu finden:
| Zertifikatstypen, Double Counting & Klima-Claims Wie Unternehmen Klima-Aufforstungen in Deutschland unterstützen können Infosheet v1.0.00 |
Der Wald-Klimastandard berücksichtigt umfassend die Interessen der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft. Besonders in Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise wird großer Wert auf schnelles und wirkungsvolles Handeln gelegt, wobei ökologische und soziale Fragestellungen sorgfältig abgewogen werden.
Dieses Dokument kann Aussagen, Annahmen und Prognosen enthalten, die auf Informationen basieren, wie sie den Autoren zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokumentes zur Verfügung stehen.
Die Autoren und die eva service GmbH übernehmen trotz sorgfältiger Ausgestaltung des Dokumentes keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder Bearbeitung des Dokumentes, insbesondere in elektronischen oder anderen gedruckten Publikationen, auch auszugsweise, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der eva service GmbH nicht gestattet.