Der WKS sieht dieses Kriterium als erfüllt an, so dass keine zusätzlichen Anforderungen (Indikatoren) an den Projektverantwortlichen gestellt werden.
Begründung:
Deutschland und die EU haben sich verpflichtet, ihre Klimaziele auf der Basis höchstmöglicher Ambitionen zu gestalten (Bundeswirtschaftministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 2021, Link) und diese in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Für den Sektor "Wald in Deutschland" sieht Deutschlands Waldstrategie 2050 (BMEL, 2021) einen jährlichen Waldumbau hin zu klimaresilienten Wäldern von 95.000 ha/Jahr bis 2050 als notwendig (Thünen-Institut, 2021) - unabhängig davon, ob präventiv (bevor der Wald einer Kalamität zum Opfer gefallen ist) oder danach (durch Wiederaufbau). Mit jedem Jahr, in dem diese Umbaurate nicht erreicht wird, nimmt die erforderliche Umbaurate in den Folgejahren entsprechend zu.
Die geförderte Waldumbaurate (aller Besitzarten und inkl. Wiederbewaldung) lag in Deutschland bisher bei ca. 22.000 ha/Jahr (Umweltbundesamt). Es wird angenommen, dass bei der ausgewiesenen Waldumbaurate eine Dunkelziffer besteht, da auch ohne die Inanspruchnahme von Fördermitteln klimaresilienter Waldumbau betrieben werden kann. Diese wird vom WKS auf 19.000 ha/Jahr geschätzt.* Insgesamt wird damit von einer Umbaurate von 41.000 ha/Jahr ausgegangen.
Fazit: Solange die wissenschaftlich erforderliche Umbaurate (von 95.000 ha/Jahr) nicht allein über die gesetzlichen Rahmenbedingungen erreicht wird, werden Projekte, welche die Umsetzung hin zu klimaresilienten Wäldern in Deutschland beschleunigen, unter dem WKS als "gesetzlich additionell" anerkannt.
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Hinweis zur gesetzlichen Verpflichtung der "Erhaltung des Waldes":
Zwar gibt es in Deutschland das Bundeswaldgesetz und darauf aufbauend Landeswaldgesetze (bspw. BW, BY, SH), die eine Wiederbewaldungsverpflichtung innerhalb von 5 Jahren (im Regelfall 3 Jahren) auf 40% Mindestbestockung vorschreiben, jedoch gibt es, trotz der staatlichen Förderungen durch die GAK, aktuell ein Defizit in der Umsetzung.
Ersichtlich wird dies an der Geschwindigkeit der Wiederbewaldung aktueller Kalamitätsflächen. Nach offiziellen, aber methodisch konservativen Schätzungen beläuft sich diese auf über 380.000 ha (DLR, 2022).
Gemäß den gesetzlichen Erfordernissen müsste somit jährlich eine Fläche von 76.000 ha/Jahr (380.000 ha binnen 5 Jahre) wiederbewaldet werden. Dieser Umfang wird sogar mit der hergeleiteten aktuellen Waldumbaurate (siehe oben) nicht erreicht, und von dieser ist die Wiederbewaldungsrate nur ein Teil.
Eine Wiederbewaldung kann sich in den meisten Fällen auch natürlicherweise einstellen. In der Vergangenheit hat man in Deutschland insbesondere auf diese Art der Wiederbewaldung gesetzt (BMEL, 2018). Ob Naturverjüngung, die überwiegend aus direktem Einwuchs aus Vor- und Nachbarbeständen besteht, ausreichend Voraussetzungen für klimaresiliente Wälder mitbringt, darf jedoch bezweifelt werden - insbesondere auf Flächen, die mangels Klimaresilienz bereits großflächig von Kalamitäten betroffen sind. Selbst wenn natürlicherweise gute Voraussetzungen gegeben sind, müssen Ressourcen aufgewendet werden, diese waldbaulich wahrzunehmen bzw. pflegerisch zu erhalten.
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Hinweis zum Monitoring dieses Kriteriums:
Da sich die Informationsgrundlage dieses Kriteriums mit der Zeit verändern wird, erfolgt ein Monitoring des Kriteriums auf Basis neuester Informationen. Sofern Ihnen neuere Informationen (als die oben genannten) bekannt sind, bitten wir Sie, diese dem eva-Sekretariat zu melden.
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* Nimmt man den Mitteleinsatz für Landeswälder (56% der Fördermittel auf 29% der Waldfläche) als repräsentativen Indikator für die Umbaurate, müsste die Umbaurate im Privatwald (67% der Waldfläche) theoretisch 2,3 mal (67/29) so hoch sein. Dies entspräche einer theoretischen Dunkelziffer von zusätzlichen 85% (56% + 2,3*56%) oder 19.000 ha/Jahr.