Der WKS sieht dieses Kriterium als erfüllt an, so dass keine zusätzlichen Anforderungen (Indikatoren) an den Projektverantwortlichen gestellt werden.
Begründung:
Deutschland und die EU haben sich verpflichtet, ihre Klimaziele auf der Basis höchstmöglicher Ambitionen zu gestalten (Bundeswirtschaftministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 2021, Link) und diese in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Für den Sektor "Wald in Deutschland" sieht das Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei einen jährlichen Waldumbau (hin zu klimaresilienten Wäldern) von 95.000 ha/Jahr bis 2050 als notwendig (Thünen-Insititut, 2021) - unabhängig ob präventiv (bevor der Wald einer Kalamität zum Opfer gefallen ist) oder danach (durch Wiederaufbau).
Die aktuelle Waldumbaurate (inkl. Wiederbewaldung) liegt akutell bei ca. 40.000 ha/Jahr.
Fazit: Bis zur Erreichung der wissenschaftlich geforderten Zielgeschwindigkeit (von 95.000 ha/Jahr) werden Projekte, die die Umsetzung hin zu klimaresilienten Wäldern in Deutschland beschleunigen, unter dem WKS als "gesetzlich additionell" anerkannt.
Hinweis zur gesetzlichen Verpflichtung der "Erhaltung des Waldes":
Zwar gibt es in Deutschland das Bundeswaldgesetz und darauf aufbauend Landeswaldgesetze (bspw. BW, BY, SH), die eine Wiederbewaldungsverpflichtung innerhalb von 5 Jahren (im Regelfall 3 Jahren) auf 40% Mindestbestockung vorschreiben, jedoch gibt es, trotz der staatlichen Förderungen durch die GAK, aktuell ein Defizit in der Umsetzung.
Ersichtlich wird dies an der Geschwindigkeit der Wiederbewaldung aktueller Kalamitätsflächen. Nach offiziellen Schätzungen beläuft sich diese auf über 380.000 ha (DLR, 2022). Dem gegenüber steht eine Wiederbewaldungsrate von ca. 25.000 ha. Es würde somit aktuell mehr als 15 Jahre dauern, diese Waldflächen zu klimaresilienten Wälder umzubauen.
Hinweis zum Monitoring dieses Kriteriums:
Da sich die Informationsgrundlage dieses Kriteriums mit der Zeit verändern wird, erfolgt ein Monitoring des Kriteriums auf Basis neuester Informationen. Sofern Ihnen neuere Informationen (als die oben genannten) bekannt sind, bitten wir Sie, diese dem WKS-Sekretariat zu melden.